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Mieterbund NRW •

So schnell wie möglich muss der Vermieter nach dem Auszug des Mieters die bei Vertragsbeginn erhaltene Mietsicherheit zurückgeben – egal, ob es sich um eine Barkaution, ein Sparbuch oder eine Bürgschaft handelt. Die Mietkaution über höchstens drei Monatsmieten muss dabei mit Zins und Zinseszins zurückgezahlt werden.

„So schnell wie möglich“ heißt…

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Stellt der Vermieter keine „blaue Tonne“ für die Entsorgung von Altpapier zur Verfügung, ist der…

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Was Sie vor Ihrer Abfahrt in die Ferien beachten sollten:

  • Stellen Sie sicher, dass Zahlungstermine…

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