Wohngeld & Wohngeldrechner

Wissenswertes

Wohngeldantrag
Wer erstmals oder erneut Wohngeld erhalten will, muss einen Antrag stellen. Zuständig ist die Wohngeldstelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Hier gibt es auch die entsprechenden Antragsformulare.

Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird. Deshalb unbedingt noch im Januar den Wohngeldantrag stellen!

Wichtig: Wer bisher schon Wohngeld erhalten hat und die Voraussetzungen hierfür weiter erfüllt, muss keinen neuen Antrag stellen – die Wohngelderhöhung kommt automatisch.
 
Berechnung des Wohngeldes
Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von
•    der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
•    dem monatlichen Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
•    der zu berücksichtigenden Miete.
 
Für jedes zu berücksichtigende Haushaltsmitglied werden alle Jahreseinkommen abzüglich verschiedener Freibeträge zusammengezählt und durch zwölf geteilt. Arbeitnehmer können von dem jährlichen Gesamtbetrag den steuerlichen Freibetrag von 1.000 Euro abziehen, Bezieher von Alters- oder Witwenrente 102 Euro. Wer höhere Werbungskosten geltend machen will, muss diese nachweisen.

Außerdem werden von dem so ermittelten Einkommen pauschale Abzüge vorgenommen. Der Abzug beträgt 10 Prozent für diejenigen, die Lohn- bzw. Einkommensteuer zahlen, 10 Prozent für alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, und 10 Prozent für die, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten - maximal also 30 Prozent.

Bei der zu berücksichtigenden Miete werden die tatsächlichen Wohnkosten nur dann in voller Höhe berücksichtigt, wenn sie nicht die gesetzlich vorgegebenen Höchstbeträge überschreiten. Wer mehr als den Höchstbetrag zahlt, erhält Wohngeld nicht nach der tatsächlichen Miete, sondern nur nach diesem Höchstbetrag. Der Höchstbetrag richtet sich nach der Mietenstufe der Gemeinde und der Zahl der Haushaltsmitglieder. Jede Stadt ab 10.000 Einwohner bzw. jeder Kreis hat eine der Mietenstufen I (sehr niedrige Durchschnittsmiete vor Ort) bis VI (sehr hohe Durchschnittsmiete vor Ort).

Zum Wohngeldrechner

Übrigens können auch selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer in den Genuss der Leistungen kommen.


Wohngeld plus

Flyer zum Wohngeld plus: Informationen kompakt, einfach und übersichtlich für Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen

Ein neuer Flyer für Mieterinnen und Mieter soll die Beantragung des neuen Wohngelds erleichtern. Er liefert kompakt, einfach und übersichtlich Informationen zur Wohngeldreform und zur Beantragung des Wohngeldes. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein- Westfalen, der VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Deutsche Mieterbund, die Verbraucherzentrale NRW und das EBZ Europäische Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft haben den Flyer gemeinsam entwickelt. Das Infoblatt ist Teil der Kampagne “Stopp den Heizkostenhammer” und soll an möglichst viele Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen verteilt werden.

Hier kostenlosen Flyer herunterladen

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