Ein Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot bei Abschluss der Gebäudeversicherung begründet einen Schadensersatzanspruch des Wohnungsmieters in Höhe anteiliger Belastung in der Betriebskostenabrechnung.
AG Aachen, Urteil vom 10.08.2011 - 109 C 128/09