Betriebskosten: Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot bei Gebäuden

AG Aachen, Urteil vom 10.08.2011 - 109 C 128/09

Ein Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot bei Abschluss der Gebäudeversicherung begründet einen Schadensersatzanspruch des Wohnungsmieters in Höhe anteiliger Belastung in der Betriebskostenabrechnung.
AG Aachen, Urteil vom 10.08.2011 - 109 C 128/09

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