Das Landgericht Düsseldorf hat einen 75-jährigen Düsseldorfer Raucher zur Räumung seiner Wohnung verurteilt. Gleichzeitig erklärte das Gericht, Rauchen in der Mietwohnung verstoße nicht gegen den Mietvertrag und bleibe auch weiterhin erlaubt. Der 75-jährige Rentner sei zur Räumung seiner Wohnung verurteilt worden, weil er die Wohnung unzureichend gelüftet, Aschenbecher nicht geleert und nicht verhindert habe, dass Zigarettenrauch in den Hausflur gezogen sei. Da er trotz mehrerer Abmahnungen des Vermieters sein falsches Lüftungsverhalten nicht geändert habe, sei die Kündigung berechtigt gewesen. Im Klartext: Rauchen in der Wohnung ist grundsätzlich erlaubt und kann nicht verboten werden. Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Raucher müssen aber den Zigarettenqualm über die Fenster nach draußen weglüften, nicht ins Treppenhaus.