In der Badewanne stehend duschen ist vertragswidrig

LG Köln, Urteil vom 24. Februar 2017 - 1 S 32/15

Der Vermieter muss nicht für die Beseitigung des Schimmelbefalls im Badezimmer sorgen und auch keine Mietminderung wegen Schimmels akzeptieren, entschied das Landgericht Köln. Grund: Der Mieter sei für die Schimmelschäden selbst verantwortlich, er habe das Badezimmer vertragswidrig genutzt, indem er in der Badewanne stehend geduscht habe. Das Badezimmer war nur mit einer Badewanne – ohne Duschaufsatz – ausgestattet. Die Wände im Bad waren halbhoch gefliest. Die Schimmelschäden traten aus „im Spritzwasserbereich der Duschbrause oberhalb des verfliesten Anteils der Wände“. Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass die Wände über der Badewanne im Bereich oberhalb des Fliesenspiegels regelmäßig durchfeuchtet werden, wenn der Mieter in der Badewanne stehend duscht. So würde bei jedem Duschen Spritzwasser in die gegen Feuchtigkeitseinflüsse ungeschützten Wandanteil über dem Fliesenspiegel eindringen, mit der weiteren Folge der Schimmelbildung in diesen Bereichen. Fazit des Gerichts: Wer unter diesen Voraussetzungen in der Badewanne stehend duscht, verhält sich vertragswidrig.

LG Köln, Urteil vom 24. Februar 2017 - 1 S 32/15

Mietervereine NRW

Hier bekommen Sie Recht

Mieterverein-Suche nach Ort
oder Postleitzahl

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Eigene Bilanz errechnen!

Sie möchten Energie sparen? Wir möchten Ihnen dabei helfen.
Checken Sie hier ihren Energieverbrauch und erhalten Sie wertvolle Energiespartipps von CO2online

online-checks

Mieterführerschein

Tipps für die erste eigene Wohnung: Kurze Starthilfe mit den wichtigsten Eckpunkten zum kostenlosen Download