Der Vermieter muss nicht für die Beseitigung des Schimmelbefalls im Badezimmer sorgen und auch keine Mietminderung wegen Schimmels akzeptieren, entschied das Landgericht Köln. Grund: Der Mieter sei für die Schimmelschäden selbst verantwortlich, er habe das Badezimmer vertragswidrig genutzt, indem er in der Badewanne stehend geduscht habe. Das Badezimmer war nur mit einer Badewanne – ohne Duschaufsatz – ausgestattet. Die Wände im Bad waren halbhoch gefliest. Die Schimmelschäden traten aus „im Spritzwasserbereich der Duschbrause oberhalb des verfliesten Anteils der Wände“. Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass die Wände über der Badewanne im Bereich oberhalb des Fliesenspiegels regelmäßig durchfeuchtet werden, wenn der Mieter in der Badewanne stehend duscht. So würde bei jedem Duschen Spritzwasser in die gegen Feuchtigkeitseinflüsse ungeschützten Wandanteil über dem Fliesenspiegel eindringen, mit der weiteren Folge der Schimmelbildung in diesen Bereichen. Fazit des Gerichts: Wer unter diesen Voraussetzungen in der Badewanne stehend duscht, verhält sich vertragswidrig.