Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Außenjalousien seiner Wohnung so früh herunter zu lassen, dass Kinder in der Nachbarschaft in ihrem Schlaf nicht gestört werden.
AG Düsseldorf, Urt. v. 29.11.2010 - 55 C 7723/10
Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Außenjalousien seiner Wohnung so früh herunter zu lassen, dass Kinder in der Nachbarschaft in ihrem Schlaf nicht gestört werden.
AG Düsseldorf, Urt. v. 29.11.2010 - 55 C 7723/10