Rohrinnensanierung mittels Exposidharz als Mietmangel

AG Köln, Urteil vom 20.04.2011 - 201 C 546/10

Der Einsatz von Exposidharz bei der Rohrinnensanierung bewirkt deshalb einen zur Minderung führenden Mietmangel, weil dessen Bestandteile u.a. das Gleichgewicht des menschlichen Hormonsystems stören, giftig sind bzw. im Tierversuch als krebserregend festgestellt worden sind.
AG Köln, Urteil vom 20.04.2011 - 201 C 546/10

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