Teppich: Anspruch auf Austausch eines verschlissenen Teppichbodens

AG Dortmund, Urteil vom 26. August 2014 - 425 C 2787/14

Wurde die Wohnung mit Teppichboden angemietet und ist der Teppich stark abgewohnt und verschlissen – hier nach 17 Jahren – hat der Mieter einen Anspruch gegen den Vermieter, dass der alte Teppichboden entfernt und ein neuer, in Farbe, Art und Güte vergleichbarer Teppichboden fachgerecht verlegt wird (LG Stuttgart 13 S 154/14). Gegen den Willen des Mieters darf der Vermieter den Teppichboden auch nicht durch einen Laminatboden ersetzen. Das wäre eine wesentliche Abweichung vom bisherigen – vertraglich vereinbarten – Zustand, die der Mieter nicht akzeptieren muss, aber natürlich akzeptieren kann.
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund ist bei einem Teppichboden normaler Qualität von einer Nutzungsdauer von 10 Jahren auszugehen.
AG Dortmund, Urteil vom 26. August 2014 - 425 C 2787/14

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