Verweigert der Vermieter vertragswidrig jegliche Belegeinsichtnahme in die Unterlagen der Betriebskostenabrechnung der Wohnung, kann der Mieter das Zurückbehaltungsrecht gegenüber einer Nachforderung aus der Abrechnung ohne Verpflichtung zur Leistung Zug um Zug geltend machen.
AG Dortmund, Urteil vom 24.11.2010 - 404 C 8753/10