Vermieter darf Miete für tatsächlich genutzten Anbau fordern

BGH-Urteil vom 02. Juli 2014 - VIII ZR 298/13

Ursprünglich hatte der Mieter eine 56,00 qm große Wohnung gemietet. Durch den Wiederaufbau eines Anbaus wurde die aus zwei Zimmern, Küche und Bad bestehende Wohnung um ein Zimmer nebst Loggia (29,25 qm) vergrößert. Im Vorfeld hatten die Vertragsparteien vereinbart, dass der Mieter den Anbau duldet. Nach Fertigstellung des Anbaus forderte der Vermieter eine zusätzliche Miete für den Anbau von monatlich 307,13 Euro. Der Mieter, der den Anbau zwischenzeitlich nutzt, weigerte sich, zu zahlen. Es gebe keine Vereinbarung hinsichtlich der Vergrößerung der Mietfläche oder zur Zahlung einer entsprechenden Miete. Während das Landgericht Köln dem Mieter noch Recht gab, entschied der Bundesgerichtshof, der Mieter muss zahlen. Entscheidend sei, dass er den Anbau nutzt. Mit der Nutzung des Anbaus hat der Mieter das Angebot des Vermieters auf Gebrauchsüberlassung der erweiterten Wohnfläche gegen Zahlung einer entsprechenden Miete konkludent angenommen. Entscheidend sei das tatsächliche Nutzungsverhalten des Mieters. 
BGH-Urteil vom 02. Juli 2014 - VIII ZR 298/13

Mietervereine NRW

Hier bekommen Sie Recht

Mieterverein-Suche nach Ort
oder Postleitzahl

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Eigene Bilanz errechnen!

Sie möchten Energie sparen? Wir möchten Ihnen dabei helfen.
Checken Sie hier ihren Energieverbrauch und erhalten Sie wertvolle Energiespartipps von CO2online

online-checks

Mieterführerschein

Tipps für die erste eigene Wohnung: Kurze Starthilfe mit den wichtigsten Eckpunkten zum kostenlosen Download