Wohnungsaufsichtsgesetz Nordrhein-Westfalen

Am 09. April 2014 ist das <link fileadmin user_upload redaktion service wohnungsaufsichtsgesetz_nrw.pdf _blank download herunterladen der datei>Wohnungsaufsichtsgesetz in NRW in Kraft getreten. Es richtet sich gegen die Überbelegung und Verwahrlosung von Wohnraum. Die Gemeinden haben die Wohnungs- aufsicht wahrzunehmen. Damit die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde umgehend einschreiten kann, ist es hilfreich, wenn Sie hierzu Ihre Gemeinde informieren. Um dieses Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen können Sie sich ein <link fileadmin user_upload redaktion service antragsformular_wag.pdf download herunterladen der datei>Antragsformular auf Besichtigung Ihrer Mietwohnung nach dem WAG NRW ausdrucken und ausgefüllt Ihrer Gemeinde zukommen zu lassen. Diese sollte dann alles weitere veranlassen.