Deutscher Mieterbund NRW fordert von Landesregierung: „Mieterinteressen müssen zur Chefsache werden!“

„Angesichts der derzeitigen Situation in den Metropolen und zunehmend auch im Umland in NRW muss die Wohnraumversorgung von Mieterinnen und Mietern zur Chefsache gemacht werden“, stellt Hans-Jochem Witzke klar. Anlässlich des diesjährigen Mietertags NRW in Aachen spricht sich der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes NRW dafür aus, dass ein Schwerpunkt der Arbeit der Landesregierung beim Thema „bezahlbares Wohnen“ liegen muss.

Dazu gehört, die Mietpreisbremse auf Bundesebene so zu modifizieren, so dass sie auch in unserem Bundesland einen wirksamen Schutz vor überzogenen Mieten entfaltet. Beim Thema „Zweckentfremdung“ fordert der Deutsche Mieterbund NRW eine landesweite Regelung, die verhindert, dass Wohnraum in stark nachgefragten Wohnungsmärkten für Gewerbe oder als Ferienunterkunft, über Anbieter wie Airbnb, dauerhaft verloren geht.

Auch der verlängerte Kündigungsschutz durch die Kündigungssperrfristverordnung bei Eigenbedarf und Verwertungskündigungen muss erhalten bleiben, da es in einigen Wohnungsmärkten immer schwieriger wird, eine bezahlbare Alternative für die eigene Wohnung zu finden. Der Deutsche Mieterbund NRW setzt sich außerdem für den Erhalt der Kappungsgrenzenverordnung ein, so dass Mietsteigerungen innerhalb von bestehenden Mietverhältnissen gebremst werden. (Derzeit 15 Prozent in drei Jahren.)

Auch der Schutz gegen die Verwahrlosung von Wohnraum durch Vermieter muss weiterhin gewährleistet werden. Hierzu Hans-Jochem Witzke: „Durch das Wohnungsaufsichtsgesetz konnten die Gemeinden bereits einige ‚Brennpunkte‘ entschärfen und Matratzenlager auflösen. Deshalb fordern wir die Überprüfung und Weiterentwicklung dieser Vorschrift zum Schutz der Mieter/‑innen und vor Missständen in Wohnungen und Quartieren.“

Der beste Mieterschutz sind aber der Erhalt preiswerten Wohnraums und der Bau bezahlbarer Wohnungen!

Entscheidend ist der öffentlich geförderte Wohnungsbau. In vielen Städten haben schon jetzt über 50 Prozent der Bevölkerung Anspruch auf eine solche Wohnung. Der Deutsche Mieterbund NRWfordert den Erhalt des derzeitigen Fördervolumens von jährlich 1,1 Milliarden Euro. Dabei muss sich das Land an der Finanzierung endlich auch aus eigenen Haushaltsmitteln beteiligen.

Beim öffentlich geförderten Wohnungsbau besteht nach wie vor das Problem, dass mehr Wohnungen aus der sozialen Bindung fallen, als neue hinzukommen. Derzeit gibt es in NRW rund 490.000 öffentlich geförderte Wohnungen. Nach einer Vorausberechnung der NRW.BANK wird der Bestand bis zum Jahr 2030 auf etwa 350.000 zurückgehen.

Auch ein gut akzeptiertes Wohnungsbauprogramm kann an diesem Umstand nichts ändern, denn die soziale Wohnraumförderung erkauft immer nur Bindung auf Zeit, so dass Wohnungen, die heute mit Steuermitteln gefördert werden, nach nur 20 oder 25 Jahren Freifinanzierten gleichgestellt werden und im Preis steigen.

Der Deutsche Mieterbund NRW fordert deshalb den schrittweisen Einstieg in längere Bindungen durch gezielte Staffelung der Wohnraumkonditionen des Landes. Erprobt werden soll, die Höhe der Förderung an die Dauer der Bindung zu koppeln. Nur Investoren, die sich unbefristet binden, sollen von höheren Tilgungsverzichten oder direkten Zuschüssen profitieren können.

Unbefristete Bindungen waren ein Merkmal des in den 80er Jahren abgeschafften gemeinnützigen Wohnungsmarktes. Diese alte Prägung wünscht sich niemand mehr zurück. Wohnungen dürfenaber nicht beliebige Handelsware oder gar Spekulationsobjekt zulasten redlicher Bürgersein!

Wir sind für eine Förderung von Bauherren, die sich rechtsverbindlich und überprüfbar dauerhaft dem Allgemeinwohl verpflichten. Deshalb fordert der Deutsche Mieterbund NRW ein gemeinnütziges, steuerbegünstigtes Wohnungsmarktsegment mit unternehmensbezogener Förderung, begrenzten Mieten und unbefristeten Bindungen.

Um ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, brauchen wir insbesondere die Mitarbeit auf kommunaler Ebene, die von der Landesregierung zu unterstützen ist. Kommunale Wohnungsunternehmen müssen wieder stärker aktiviert werden, preisgebundenen Wohnraum zu schaffen.

Modelle für eine sozialgerechte Bodennutzung bieten über Quotenregelungen für den sozialen Wohnungsbau eine positive Einflussmöglichkeit der Kommunen auf die Mietpreisentwicklung. In einigen Städten, wie zum Beispiel Dortmund, Köln oder Bielefeld, wird dieses Instrument erfolgreich genutzt. Solche Modelle müssen auch in anderen Städten angewendet und weiterentwickelt werden.

Das Land sollte die Kommunen bei einer aktiven Bodenpolitik unterstützen. Dabei erwirbt die Gemeinde Flächen und kann so über ein kommunales oder gemeinwohlorientiertes Unternehmen Wohnungen für bestimmte Zielgruppen schaffen.<s></s>

Für eine immer älter werdende Bevölkerung fehlen in NRW bezahlbare altersgerechte Wohnungen, die barrierefrei oder zumindest barrierearm ausgestattet und mit unterstützenden Dienstleistungsangeboten verknüpft sind. Diese müssen auch für Menschen mit niedrigen Renten und bei Grundsicherungsbezug im Alter bezahlbar sein.

Die Förderprogramme mit zinsgünstigen Krediten sind immer noch nicht ausreichend. Notwendig sind auch Zuschüsse sowie die verbesserte Abschreibung der Aufwendungen zum Abbau von Barrieren – wahlweise einmalig in voller Höhe oder auf mehrere Jahre verteilt. Die nun geplante Einführung von Fördermaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für Wohnungen mit R-Standard (rollstuhlgerecht) ist deshalb zu begrüßen.

Hohe Mieten entstehen aber nicht nur durch einen Engpass bei der Wohnraumversorgung, sondern auch durch hohe Baukosten und ständig steigende Grundstückspreise. Um preisgünstigen Wohnraum zu erstellen, dürfen die Gemeinden nicht länger gezwungen sein, ihre Grundstücke zum Höchstpreis veräußern zu müssen. Eine Lösung könnten Konzeptvergaben sein. Außerdem müssen in angespannten Wohnungsmärkten Verdichtungspotenziale für den Wohnungsbau genutzt werden. Dazu gehören die Ausweisung von Neubaugebieten, das Überdenken der Stellplatzregelungen und die Zahl der zulässigen Geschosse bei öffentlicher Förderung.

Die Empfehlungen der Kommission für Baukostensenkung liegen seit zwei Jahren auf dem Tisch. Sie müssen endlich – auch gegen egoistische Interessen – angewendet werden! Auch ist der serielle Wohnungsbau zu stärken und Typengenehmigungen sind einzuführen. Warum brauchen wir maßgeschneiderten Geschosswohnungsbau, wenn „von der Stange“ genauso gut die bezahlbaren Bedürfnisse befriedigt werden können?

Neueste Studien etwa der Hans-Böckler-Stiftung belegen, dass 40 Prozent der Haushalte in Deutschlands Großstädten mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens ausgeben, um ihre Miete (bruttokalt) zu bezahlen. Grundsätzlich gilt eine Mietbelastung oberhalb von 30 Prozent des Haushaltseinkommens als problematisch, weil dann zu wenig finanzielle Mittel zur sonstigen Lebensführung zur Verfügung stehen.   

Das gilt längst nicht mehr nur für die Rheinschiene mit Bonn, Köln und Düsseldorf, für Münster und Aachen sondern zunehmend für andere Großstädte aber auch in kleineren und mittleren Städten im gesamten Land. „Das Problem ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen!“, so Hans-Jochem Witzke.

Menschen mit geringeren Einkommen wohnen bereits zumeist in kleineren und schlechter ausgestatteten Wohnungen. Dennoch müssen sie weit mehr ihres verfügbaren Einkommens aufwenden als wohlhabende Haushalte. Nicht selten sind es 50 Prozent und mehr. Darin sieht der Deutsche Mieterbund NRWsoziale Sprengkraft, die sich derzeit noch in Rückzug und in stillem Protest an der Wahlurne entlädt.

Die Herausforderung in einigen ländlichen Regionen ist es, vor dem Hintergrund des Bevölkerungsrückgangs, auch in Zukunft Leerstände zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass Nahversorgung und Infrastruktur in Form von Einzelhandel, Dienstleistern und Ärzten erhalten bleiben. 

Die neue Landesregierung muss dem Thema Wohnen höchste Priorität einräumen und die Menschen vor unzumutbaren Belastungen schützen. Sie findet den Deutschen Mieterbund NRWdabei an ihrer Seite!