Dichtheitsprüfung

Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes NRW e.V. zur Ersten Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw)

Der Landtag hat am 19.12.2019 den Antrag der Regierungsfraktionen, entsprechend des Koalitionsvertrags eine verpflichtende Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung) in Wasserschutzgebieten nur bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen Änderungen und in begründeten Verdachtsfällen vorzusehen, beschlossen.

Der Deutsche Mieterbund NRW begrüßt diese Neuerung, da eine Prüfung für die EigentümerInnen mit hohen Kosten verbunden ist. Aber auch MieterInnen können dadurch entlastet werden. 

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