Mieterschutzverordnung NRW

Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes NRW e.V. zum Entwurf einer Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (Mieterschutzverordnung – MietSchVO NRW)

Im Rahmen der Anhörungen des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags NRW am 15.05.2020  konnte der Deutsche Mieterbund NRW zum Entwurf einer Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (Mieterschutzverordnung – MietSchVO NRW) Stellung nehmen und sprach sich für die Erweiterung des bundesgesetzlichen Mieterschutzes durch Verordnungen des Landes aus. Er hält dies angesichts der Situation auf den Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen für dringend geboten. Die neue MietSchVO in ihrer derzeitigen Ausgestaltung ist hingegen – aufgrund ihrer im Vergleich zu den bisherigen Landesverordnungen erheblichen Ein-schnitte zu Lasten der Mieterinnen und Mieter – entschieden abzulehnen.

 

Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes NRW e.V