Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes und des Landespflegegesetzes

Ältere und pflegebedürftige Menschen sollen künftig so lange wie möglich zu Hause wohnen können. Sie und pflegende Angehörige benötigen aber bessere Hilfsstrukturen in ihrem Wohnumfeld. Dies ist das Kernanliegen bei der geplanten Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes und des Landespflegegesetzes. Zu diesem Zweck fand am 12. September eine Expertenanhörung im Landtag statt.

Mit der Gesetzesnovelle sollen zukünftig bürokratische Hürden abgebaut und wohnortnahe Hilfsangebote gesichert werden. Außerdem soll die Qualität des Pflegepersonals (50% müssen Fachkräfte sein) festgeschrieben werden.

In NRW gibt es derzeit rund 550.000 Betroffene. Für 2030 wird mit einer Steigerung bis zu 700.000 gerechnet, wobei die meisten Pflegebedürftigen zu Hause wohnen bleiben möchten.