Wohnraumförderung 2014

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW hat die Eckpunkte über die Bestimmungen der sozialen Wohnraumförderung vorgestellt. Zum ersten Mal wird es sich hierbei um ein mehrjähriges Förderprogramm von 2014 bis 2017 mit einem Fördervolumen von jährlich 800 Mio. € handeln. Nicht abgeflossene Mittel sollen dabei jedoch nicht mehr für das folgende Jahr zur Verfügung stehen.

Unter dem Gesichtspunkt der Planungssicherheit begrüßt der DMB NRW diese Neuerung. Aufgrund des stetig wachsenden Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum hätten wir eine Übertragung der nicht abgeflossenen Mittel in das Folgejahr befürwortet.

Weiterhin begrüßen wir den erstmaligen Einsatz von Tilgungsnachlässen für den Mietwohnungsbau in Höhe von 10% in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten.

Zur weiteren Belebung des öffentlich-geförderten Wohnungsbaus fordert der DMB NRW außerdem die Reduzierung des Eigenkapitals für Investoren auf 10% und die Verlängerung der Bindungsfristen.

Darüber hinaus setzen wir uns ein für die Wiederbelebung kommunaler Wohnungsunternehmen. Sie sollen wieder verstärkt öffentlich geförderten Wohnraum bauen. Die Zahl dieser Wohnungen wird in den folgenden Jahren weiter abnehmen. Dadurch steigen die Kosten der Unterkunft für die Kommune weiter an und belasten die vielerorts angespannten Haushalte noch zusätzlich.

<link fileadmin user_upload redaktion politik stellungnahme_soziale_wohnraumfoerderung_2014.pdf download herunterladen der datei>Stellungnahme des DMB NRW e.V.