§ 5 WiStG

§ 5 WiStG wird in der Regel von den Kommunen nicht angewendet, weil in der bisherigen Formulierung des Gesetzes die Ausnutzung eines geringen Angebots von vergleichbaren Räumen Voraussetzung ist. Dies können die Kommunen in der Regel nicht feststellen, so dass die Vorschrift keine Anwendung findet. Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass bei der Mietpreisbremse eine solche (10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete) Einschränkung nicht besteht, bei dem § 5 WiStG aber doch.

Beschluss des Mietertags NRW vom 27. November 2021:

Der Mietertag NRW fordert das Land NRW auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass der §5 WiStG endlich reformiert wird.  

Kontakt zur Landesgeschäftsstelle

Deutscher Mieterbund
Nordrhein-Westfalen e.V.

Kreuzstraße 60
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211/586009-0
mieter@dmb-nrw.de 

Mietervereine NRW

Hier bekommen Sie Recht

Mieterverein-Suche nach Ort
oder Postleitzahl

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Eigene Bilanz errechnen!

Sie möchten Energie sparen? Wir möchten Ihnen dabei helfen.
Checken Sie hier ihren Energieverbrauch und erhalten Sie wertvolle Energiespartipps von CO2online

online-checks

Mieterführerschein

Tipps für die erste eigene Wohnung: Kurze Starthilfe mit den wichtigsten Eckpunkten zum kostenlosen Download