I. Die Landesregierung wird aufgefordert, den rechtlichen und institutionellen Rahmen für einen nicht rendite-orientierten, gemeinnützigen und/oder öffentlichen Sektor von Wohnungsanbietern zu schaffen und die Wohnraumförderung des Landes in diesem Zusammenhang neu auszurichten.
II. Dazu beschließt die Delegiertenversammlung die Anlage „Thesen zur Neuausrichtung der Wohnraumförderung und zur Organisation eines neuen gemeinnützigen Wohnungssektors in NRW“ als erste Diskussionsgrundlage.
III. Der Vorstand wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitskreisen Wohnungspolitik und Große Wohnungsunternehmen,
- bei der Landesregierung und dem Landtag Diskussionsbedarf zur Schaffung eines gemeinnützigen Sektors und zur Neuausrichtung der Wohnraum Förderung umgehend anzumelden und die Vorschläge zu vertreten,
- bis Ende November 2015 ein erstes Eckpunktepapier auf der Grundlage der Thesen der Anlage zu erstellen und dieses in die Diskussion mit dem Land und den Mieterorganisationen einzubringen, Beschlüsse der Landesdelegiertenversammlung vom 19.09.2015 6/9
- bis April 2016 den Entwurf eines Positionspapiers zur Schaffung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit und Neuausrichtung der Wohnraumförderung in NRW zu erarbeiten und dem Beirat zur Abstimmung vorzulegen,
- bis Frühsommer 2016 eine öffentliche Tagung zu dem Themenkomplex mit ExpertInnen und PolitikerInnen durchzuführen,
- auf einer Sitzung des Beirates in der zweiten Jahreshälfte 2016 ausführlich über die weiteren Forderungen und Schritte zu beraten und diese zu beschließen.