Sozial gerechte Bodennutzung

Beschluss des Mietertages NRW, 14. Oktober 2017, Aachen

Die Landesdelegiertenkonferenz bekräftigt den Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz 2015 für eine sozial gerechte Bodennutzung. Auf allen Wohnungsbaugrundstücken in den Kommunen müssen mindestens 30% soziale oder gemeinnützige Mietwohnungen entstehen. In vielen Kommunen müssen die Quoten höher sein. Besteht lokaler Bedarf, müssen kleinere Grundstücke in städtebauilich integrierter Lage vollständig für gemeinnützige Sozialwohnungen zur Verfügung stehen.

 

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