Die Landesdelegiertenkonferenz bekräftigt den Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz 2015 für eine sozial gerechte Bodennutzung. Auf allen Wohnungsbaugrundstücken in den Kommunen müssen mindestens 30% soziale oder gemeinnützige Mietwohnungen entstehen. In vielen Kommunen müssen die Quoten höher sein. Besteht lokaler Bedarf, müssen kleinere Grundstücke in städtebauilich integrierter Lage vollständig für gemeinnützige Sozialwohnungen zur Verfügung stehen.