Wohnungspolitische Forderungen des Deutschen Mieterbundes Nordrhein-Westfalen an die Landespolitik

Leitantrag des Deutschen Mieterbundes NRW: Beschlossen auf dem Mietertag NRW am 14. Oktober 2017 in Aachen Wohnungspolitische Forderungen des Deutschen Mieterbundes Nordrhein-Westfalen an die Landespolitik: Pläne der neuen Landesregierung: Mietenpolitische Veränderungen in NRW | Entwicklung der Wohnungsmärkte in NRW | Wohnungs- und mietenpolitische Herausforderungen | Öffentlich geförderter Wohnungsbau | Neue Gemeinnützigkeit | Kommunale Handlungsmöglichkeiten - sozialgerechte Bodennutzung | Landesbauordnung NRW | Bezahlbares, altersgerechtes Wohnen | Modifizierung der Grundsteuer und Grunderwerbssteuer | Sicherung der Qualität des Wohnens | Große Wohnungsunternehmen | Sozialgerechte Lösungen beim Klimaschutz

I. Pläne der neuen Landesregierung / Mietenpolitische Veränderungen in NRW

Im nordrhein-westfälischen Landtag gibt es eine neue Mehrheit. Was dies für die Mieterinnen und Mieter in diesem Land bedeutet, lässt sich aus dem Koalitionsvertrag der schwarz gelben Regierung ablesen. So sollen sämtliche landesrechtlichen Regelungen zum Schutz von Mieterinteressen abgeschafft werden. Namentlich genannt werden die Mietpreisbegrenzungsverordnung, die Kündigungssperrfristverordnung, die Umwandlungsverordnung und die Kappungsgrenzenverordnung. Das Wohnungsaufsichtsgesetz soll überprüft werden. Für die noch nicht in Kraft getretenen Teile der Landesbauordnung soll es ein Moratorium von mindestens zwölf Monaten geben.

Diese Maßnahmen halten wir für falsch. Sie stellen einen Angriff auf den Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen dar. Die Aussage aus dem Koalitionsvertrag, wonach Mieter durch Bundesgesetze ausreichend geschützt seien, ist unzutreffend. Das Bundesrecht legt lediglich Mindestanforderungen fest und fordert die Landesregierungen ausdrücklich auf, für Gebiete mit erhöhtem Wohnbedarf weitere Schutzmaßnahmen zu erlassen.

Anstatt die Mietpreisbegrenzungsverordnung für NRW komplett abzuschaffen, muss dieses Gesetz auf Bundesebene so modifiziert werden, dass sich daraus tatsächlich eine effektive Deckelung von Mieten bei der Wiedervermietung von Wohnraum ergibt. Beim Thema „Zweckentfremdung“ fordern wir eine landesweite Regelung statt der Abschaffung der landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage, von der bisher nur vier Kommunen Gebrauch gemacht haben. Ansonsten kann in Zukunft Wohnraum, auch in stark nachgefragten Regionen, leer stehen oder zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken genutzt werden. Einer gewerblichen Nutzung als Ferienwohnung, zum Beispiel über Portale wie Airbnb, stünde damit nichts mehr im Weg. Auch die Kündigungssperrfristverordnung böte keinen Schutz mehr durch verlängerte Fristen bei einer Eigenbedarfs- bzw. Verwertungskündigung. Die Umwandlungsverordnung würde nicht mehr zum Erhalt von Mietwohnungen in stark nachgefragten Regionen beitragen und Mietsteigerungen innerhalb von bestehenden Mietverhältnissen wären nach der Abschaffung der Kappungsgrenzenverordnung nach den Regelungen des BGB flächendeckend in NRW schneller möglich.

Das Wohnungsaufsichtsgesetz, das in der Vergangenheit schon in vielen Fällen Schutz vor Überbelegung und Verwahrlosung geboten hat, wird, anstatt weiterentwickelt und evaluiert zu werden, nun in Frage gestellt.

Durch dieses Gesetz konnten die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen gestärkt werden, um Mieter bei Missständen in Wohnungen zu schützen. Der Erfolg der Wohnungsaufsicht hängt allerdings von der personellen Ausstattung der zuständigen Ämter in den jeweiligen Gemeinden ab. Einige Kommunen haben mit diesem Gesetz gute Erfahrungen gemacht. 

Sogar einzelne „Brennpunkte“ konnten so entschärft werden.

Zu den vom DMB geförderten Modifizierungen dieses Gesetzes gehört, dass dann, wenn Wohnungen aufgrund der Vorschriften des WAG geräumt werden, der Vermieter zwingend für angemessenen Ersatzwohnraum zu sorgen hat. Diese Verpflichtung darf nicht mehr von einer Anordnung der Gemeinde abhängen. § 11 Abs. 2 des WAG muss dahingehend geändert werden, dass das Betreten der Wohnungen nur mit richterlichem Beschluss erfolgen darf. Im WAG müssen außerdem verbindliche Informationsrechte für die Bewohner/innen eingeführt werden, die eine aktive Informationspflicht der Kommune vorsehen. Die Regelungen des WAG müssen außerdem auch für kommunale Einrichtungen (zum Beispiel Flüchtlingsunterkünfte) gelten.

II. Entwicklung der Wohnungsmärkte in NRW

Anstatt für den heterogenen Wohnungsmarkt in NRW mit seinen unterschiedlichen Herausforderungen passgenaue Lösungen anzubieten, scheint die neue Landesregierung die Probleme in den großen Städten mit angespannten Wohnungsmärkten vollkommen auszublenden. Wenn neben dem Neubau in diesen Regionen in Zukunft nicht auch rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Interessen der hiervon Betroffenen effektiv schützen, wird sich die Situation für Mieterinnen und Mieter noch drastischer verschärfen. Es ist nämlich davon auszugehen, dass der Zuzug in die großen Städte - und mittlerweile auch in die umliegenden Regionen – weiter anhalten wird, denn Nordrhein-Westfalen wächst weiter. Im Jahr 2015 nahm die Bevölkerung in NRW um rund 227.000 auf 17,87 Millionen Einwohner zu. 

Um den Wohnungsmarkt für die Zukunft in NRW richtig einschätzen zu können, spielt deshalb vor allem die Entwicklung der Flüchtlingszahlen eine entscheidende Rolle. Zwar sind die Flüchtlingszahlen zuletzt rückläufig gewesen, bisher geht man aber davon aus, dass im Jahr 2016 immer noch rund 300.000 Geflüchtete nach NRW kamen. Unabhängig davon setzt sich auch die EU-Zuwanderung nach NRW aufgrund der Attraktivität des Arbeitsmarktes weiter fort. 

Aber auch die Geburtenzahlen der eigenen Bevölkerung sollen sich entgegen früherer Prognosen in Richtung Wachstum entwickeln. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung unter dem Titel „Demografische Rendite ade“, hat eine Analyse der amtlichen Bevölkerungsvorausberechnung bis 2030 veröffentlicht. Danach wird die Bevölkerung in Deutschland im Alter zwischen null und unter 19 Jahren von etwa 14,2 Millionen im Jahr 2015 um 85 740.000 auf knapp 15 Millionen Menschen im Jahr 2030 ansteigen. Dieser Anstieg soll nicht nur zurückzuführen sein auf höhere Zuwanderungszahlen, sondern auch auf steigende Geburtenzahlen. Aus der Studie geht hervor, dass von diesem Entwicklungstrend insbesondere auch die Flächenländer West betroffen sein werden.

Regional verläuft die Bevölkerungsentwicklung jedoch uneinheitlich. 

Ländliche Regionen haben schon seit Jahren einen Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen. Die Herausforderung an diesen Standorten ist, die Nahversorgung und die Infrastruktur auch in den kommenden Jahren aufrecht zu erhalten.

Ansonsten bleibt es dabei, dass der Zuzug in die großen Städte weiterhin anhält und damit auch die Mieten weiter steigen. Attraktiv bleiben weiterhin die Metropolen der Rheinschiene - Düsseldorf, Köln, Bonn – und die Universitätsstädte Aachen und Münster. Aufgrund dieses anhaltenden Trends verzeichnet mittlerweile auch das direkte Umland einen stärkeren Zuzug. Auch große Städte im Ruhrgebiet, vor allem mit Universitätsstandort wie Dortmund, Essen oder Bochum sind von einer Trendwende auf dem Wohnungsmarkt betroffen.

Insgesamt ist festzustellen, dass durch Zuzug, Binnenwanderung und Bevölkerungsentwicklung nicht nur die bereits prosperierenden Städte und Regionen wachsen. Auch Städte wie Mönchengladbach, Krefeld, Bielefeld, Paderborn und des Bergischen Städtedreiecks weisen mittlerweile deutliche Zuwächse und damit auch Mietsteigerungen auf.

Auf der anderen Seite nimmt die Zahl an bezahlbaren Wohnungen weiter ab. Dies gilt auch, aber nicht ausschließlich für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau. 

Zum einen wurde in den letzten Jahren zu wenig in den bezahlbaren Wohnungsbau investiert; zum anderen treiben auch Mietsteigerungen aufgrund von Vergleichsmietenerhöhungen oder Modernsierungen gemäß § 559 BGB die Mieten in die Höhe.

Seitens der Anbieter finden sich in NRW zunehmend börsennotierte Großunternehmen, die sich nach einem Jahrzehnt der Desinvestition nun in der ungewollten Rolle als Bestandshalter wiederfinden. Statt jedoch ihre vielfach maroden Immobilien nun umfassend instand zu setzen, haben sie das Thema Modernisierung für sich entdeckt. Gedeckt durch den § 559 BGB können sie auf diese Weise ihre Wohnungen auf den heutigen Stand bringen und die Kosten dafür größtenteils auf die Mieter abwälzen.

Für diese sind extrem stark steigende Mieten die Folge. Der DMB NRW bekräftigt daher seine Forderung nach einer Abschaffung des § 559 BGB, hilfsweise nach einer deutlichen Senkung der Modernisierungsumlage. Er fordert die Landesregierung auf, diesbezügliche Bundesratsinitiativen zu unterstützen.

III.Wohnungspolitische/Mietenpolitische Herausforderungen

Eine zentrale wohnungspolitische Herausforderung bleibt also die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.

1.) Öffentlich geförderter Wohnungsbau

Entscheidend dabei ist vor allem der öffentlich geförderte Wohnungsbau. Ein Schwerpunkt der Wohnraumförderung soll nach dem Koalitionsvertrag in Zukunft bei der Eigentumsförderung liegen. Es darf aber keine Umverteilung der Fördermittel zu Lasten der Wohnraumförderungen beim Mietwohnungsbau geben. Angesichts des enormen Bedarfs können hier keine Abstriche gemacht werden. In vielen großen Städten hat schon jetzt die Hälfte der Bevölkerung Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Wir fordern, dass das Fördervolumen von 1,1 Mrd. im letzten Jahr auch weiterhin zur Verfügung steht. Dabei muss sich das Land an der Finanzierung endlich auch aus eigenen Haushaltsmitteln beteiligen.

Keine Aussage trifft der Koalitionsvertrag über die Sicherstellung der Zuschüsse für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, wenn im Jahr 2019 die Kompensationsmittel des Bundes auslaufen. Da die neue Landesregierung verspricht, den Wohnungsbau ankurbeln zu wollen, muss sie für verlässliche und planungssichere Rahmenbedingungen sorgen. Das gilt auch für das Angebot von Fördergeldern in Form von Tilgungsverzichten oder als direkte Zuschüsse. Falls es hierfür keine Mittel mehr vom Bund geben sollte, muss die Finanzierung durch Landesmittel sichergestellt sein.

Beim öffentlich geförderten Wohnungsbau besteht nach wie vor das Problem, dass mehr Wohnungen aus der sozialen Bindung fallen als hinzukommen. Derzeit gibt es in NRW rund 490.000 öffentlich geförderte Wohnungen. Nach einer Vorausberechnung der NRW.BANK wird der Bestand bis zum Jahr 2030 auf etwa 350.000 zurückgehen. Auch ein gut akzeptiertes Wohnungsbauprogramm kann an diesem Umstand nichts ändern, denn die soziale Wohnraumförderung erkauft immer nur Bindung auf Zeit, so dass Wohnungen, die heute mit Steuermitteln gefördert werden, nach nur 20 Jahren freifinanzierten gleichgestellt werden.

Der DMB NRW fordert deshalb den schrittweisen Einstieg in längere Bindungen durch gezielte Staffelung der Wohnraumkonditionen des Landes. Erprobt werden soll, die Höhe der Förderung an die Dauer der Bindung zu koppeln. Nur Investoren, die sich unbefristet binden, sollen von höheren Tilgungsverzichten oder direkten Zuschüssen profitieren können.

2.) Neue Gemeinnützigkeit

Wohnen ist eines der Grundbedürfnisse des Menschen. Die Versorgung Aller mit bezahlbarem und angemessenem Wohnraum in einem guten Umfeld ist daher eine entscheidende Säule des Allgemeinwohls und des sozialen Friedens. Wer sich hier engagiert, ohne nach Gewinn zu streben muss die volle Unterstützung des Staates erhalten und darf auch bevorzugt werden. Er handelt im wahren Wortsinne gemeinnützig. Die Versorgung der Menschen mit Wohnraum darf nicht dem freien Spiel des Marktes überlassen werden. 

Es braucht Akteure, die bezahlbare Wohnungen bauen und sich auch um das Umfeld - das Quartier kümmern. Vor diesem Hintergrund muss Gemeinnützigkeit völlig neu gedacht werden und an die heutigen Bedürfnisse für gutes Bauen und die Quartiersentwicklung angepasst werden. Es geht nicht darum alte Systeme aufzuwärmen, sondern darum dem Mietwohnungsbau den Stellenwert zu geben, den er verdient und Anreize und Chancen für neue Ideen zu schaffen.

Unbefristete Bindungen waren ein Merkmal des in den 80er Jahren abgeschafften gemeinnützigen Wohnungsmarktsegments. Ein weiterer Vorteil einer neuen Gemeinnützigkeit ist die Möglichkeit, Fördergelder im Sinne einer nachhaltigen Wohnungswirtschaft gezielt einzusetzen. 

Denkbar wäre nach Ansicht des DMB NRW eine Förderung von Organisationen und Wohnungsbaugesellschafen- oder Genossenschaften mit sozialer Zielrichtung, aber auch die Einrichtung einer gemeinnützigen Sparte auf kommunaler Ebene.

Voraussetzung einer Förderung muss sein, dass sich diese Organisationen rechtsverbindlich und überprüfbar dauerhaft dem Allgemeinwohl verpflichten. Die Konzepte und Förderungen müssen so gestaltet sein, dass nicht nur die Errichtung, sondern auch die dauerhafte Erhaltung und Instandsetzung von Gebäuden und Quartieren gewährleistet ist. 

Deshalb fordert der DMB NRW die Wiedereinführung eines gemeinnützigen Wohnungsmarktsegments mit unternehmensbezogenen Förderungen und unbefristeten Bindungen.

Er fordert die Landesregierung auf, Bestrebungen dazu im Bundesrat zu unterstützen und   solange es kein neues Bundesgesetz gibt die Wohnraumförderung des Landes so auszurichten, dass sie Unternehmen, die sich gemeinnützigen Prinzipien unterwerfen, stärker fördert.

3.) Kommunale Handlungsmöglichkeiten/sozialgerechte Bodennutzung

Um ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, brauchen wir insbesondere die Mitarbeit auf kommunaler Ebene, die von der Landesregierung zu unterstützen ist. Die Akteure in den Kommunen müssen erkennen, dass sie zur Erhaltung des sozialen Friedens und zur Attraktivität ihrer Städte und Gemeinden dafür sorgen müssen, dass ihre Bürger und Zuziehende angemessen und erschwinglich mit Wohnraum versorgt werden.  

Kommunale Wohnungsunternehmen müssen wieder stärker aktiviert werden, preisgebundenen Wohnraum zu schaffen. Dazu gehört der preisgebundene Wohnraum im Bestand und im Neubau. Darüber hinaus muss die Geschäftspolitik dieser Unternehmen dem langfristigen Erhalt der Bestände dienen nicht der Gewinnoptimierung; Verkäufe von Beständen darf es nicht geben. Kommunale Wohnungsunternehmen dürfen nicht dazu herhalten, die Haushaltslöcher der Kommunen zu stopfen. Stattdessen müssen Gewinne in Wohnungen reinvestiert werden. 

Immer noch verfügen nicht alle Gemeinden über ein fachlich fundiertes, regelmäßig aktualisiertes kommunales Wohnraumversorgungskonzept. Hier sind die Gemeinden in der Pflicht, schnell zu handeln. Das Thema „Wohnraumversorgung“ und „bezahlbares Wohnen“ einschließlich des Problems der Verdrängung von einkommensschwachen Mieterhaushalten muss dabei einen besonderen Schwerpunkt bilden.

Modelle für eine sozialgerechte Bodennutzung bieten über Quotenregelungen für den sozialen Wohnungsbau eine positive Einflussmöglichkeit der Kommunen auf die Mietpreisentwicklung. In einigen Städten, wie zum Beispiel Dortmund, Köln oder Bielefeld, wird dieses Instrument erfolgreich genutzt. Solche Modelle müssen auch in anderen Städten angewendet und weiterentwickelt werden.

Hohe Mieten entstehen aber nicht nur durch einen Engpass bei der Wohnraumversorgung, sondern auch durch hohe Baukosten. Um preisgünstigen Wohnraum zu erstellen, dürfen die Gemeinden nicht länger gezwungen sein, ihre Grundstücke zum Höchstpreis veräußern zu müssen. Eine Lösung könnten Konzeptvergaben sein. Außerdem müssen in angespannten Wohnungsmärkten Verdichtungspotenziale für den Wohnungsbau genutzt werden. Dazu gehören die Ausweisung von Neubaugebieten, das Überdenken der Stellplatzregelungen und die Zahl der zulässigen Geschosse bei öffentlicher Förderung.

4.)Landesbauordnung NRW

Wir begrüßen die letzte Neuerung im Rahmen der Landesbauordnung, wonach unter anderem den Gemeinden die Befugnis gegeben wird, Zahl und Ausstattung von KFZ-Stellplätzen bei baulichen Anlagen durch Satzung selbst zu regeln. Darüber hinaus treiben auch überzogene Anforderungen der Energieeinsparverordnung die Baukosten in die Höhe.

Ebenfalls hat die Landesregierung angekündigt, für die Landesbauordnung ein Moratorium erwirken zu wollen. Auch hier muss schnellstmöglich eine Entscheidung her, damit sowohl Bauämter als Investoren planungssicher arbeiten können und der Wohnungsbau nicht gehemmt wird. Wir kritisieren das erneute Moratorium für die Landesbauordnung, weil damit wichtige Verbesserungen zum Beispiel im Bereich behindertengerechtes Bauen verschoben werden. 

Wir begrüßen die Pläne, Baugenehmigungsverfahren durch die Einführung angemessener Fristen zur Bescheidung von Bauanträgen zu beschleunigen.

Wir fordern, dass im Rahmen der nun erneut angestrebten Modifizierung der Landesbauordnung Potenziale zur weiteren Senkung von Kosten genutzt werden, dass aber darüber hinaus die Wohnraumversorgung für jedermann, also auch für Menschen mit Behinderung, bedarfsgerecht sichergestellt werden muss. 

Wir begrüßen die Pläne, Baugenehmigungsverfahren durch die Einführung verbindlicher Fristen zur Bescheidung von Bauanträgen zu beschleunigen.

5.) Bezahlbares, altersgerechtes Wohnen

Für eine immer älter werdende Bevölkerung fehlen in NRW bezahlbare altersgerechte Wohnungen, die barrierefrei oder zumindest barrierearm ausgestattet und mit unterstützenden Dienstleistungsangeboten verknüpft sind. Diese müssen auch für Menschen mit niedrigen Renten und bei Grundsicherungsbezug im Alter bezahlbar sein. Die Förderprogramme mit zinsgünstigen Krediten sind immer noch nicht ausreichend. Notwendig sind auch Zuschüsse sowie die Möglichkeit der Abschreibungen der Aufwendungen für den Barriereabbau - wahlweise in voller Höhe oder über mehrere Jahre verteilt. Die nun geplante Einführung von Fördermaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für Wohnungen mit R-Standard (rollstuhlgerecht) ist deshalb zu begrüßen.

Wir fordern, dass die Wohnungs- oder die Sozialämter der Kommunen dabei mitwirken, dass Angebot und Nachfrage zueinander finden. So sollte in den Kommunen eine Stelle geschaffen werden, die die Vergabe von barrierefreien und insbesondere rollstuhlgerechten Wohnungen koordiniert.

6.) Modifizierung der Grundsteuer / Grunderwerbssteuer

Die die Landesregierung tragenden Fraktionen und ihre Parteien haben sich im Wahlkampf massiv gegen die 6,5-prozentige Grunderwerbssteuer gewendet. Nun dürfen sie nicht wortbrüchig werden und müssen diese schnellstmöglich senken.

Auch hohe Betriebskosten sorgen dafür, dass die Kosten des Wohnens für Mieterinnen und Mieter kaum noch bezahlbar sind. Hierzu gehört auch die Steigerung bei den Grundsteuerhebesätzen; so waren viele überschuldete und defizitäre Kommunen in der Vergangenheit gezwungen, ihre Haushaltslage durch horrende Erhöhung der Grundsteuerhebesätze zu verbessern.

Die Grundsteuer zählt gemäß § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung zu den Betriebskosten und ist damit umlagefähig. Nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes Nordrhein-Westfalen bezieht sich die Grundsteuer auf den Grundstückswert. Schuldner der Grundsteuer kann somit nur der Eigentümer des Grundstückes sein und nicht der Mieter. Wir begrüßen deshalb die Pläne der neuen Landesregierung zur Begrenzung der Grundsteuer B und fordern gleichzeitig keine weiteren Einschränkungen kommunaler Leistungen zu Lasten breiter Schichten der Bevölkerung. Außerdem fordern wir die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer nach der Betriebskostenverordnung.

Die Grundsteuer für unbebaute, für das Wohnen geeignete Grundstücke muss deutlich steigen, um sie an den Markt zu bringen und Spekulationen zu hemmen.

7.) Sicherung der Qualität des Wohnens/Große Wohnungsunternehmen

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die ständige Veräußerung von Wohnungsbeständen einer nachhaltigen Wohnungsbewirtschaftung entgegensteht. Um die „Kauflaune“ dieser Unternehmen zu bremsen, ist ein Eingreifen des Bundesgesetzgebers erforderlich. Wir halten es für skandalös, wenn beispielsweise jede Familie, die Wohneigentum bildet, mit bis zu 6,5 Prozent Grunderwerbssteuer belastet wird, während die „Großen“, die manchmal über den Kauf ganzer Unternehmen Hunderttausende von Wohnungen erwerben, steuerfrei bleiben.

Deshalb begrüßen wir die Ankündigung der Landesregierung, die Grunderwerbssteuer zu reformieren, indem insbesondere Familien auf der einen Seite entlastet werden und auf der anderen Seite die Umgehung der Grunderwerbssteuer durch Großinvestoren verhindert wird.

Die Enquete-Kommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und Neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW“ formulierte hierzu bereits 2013 verschiedene Forderungen, die auch vom Landtag beschlossen wurden. Die damalige Landesregierung wurde damit beauftragt, Bundesratsinitiativen zu verschiedenen Schwerpunkten zu prüfen. Nach Kenntnisstand des Deutschen Mieterbundes sind hierzu keine weiteren Maßnahmen umgesetzt worden. Im Einzelnen bleibt es also bei den Forderungen des DMB NRW, dass neben der Grunderwerbs- auch die Ertragssteuer dahingehend geändert wird, dass der Kauf von Anteilen immobilienhaltender Gesellschaften in diesem Sinne steuerpflichtig wird. Die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften muss abgeschafft werden. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) muss umfassend modifiziert werden. Die Vorkaufsrechte, die städtebauliche Sanierung und Eigentümerauskunftspflichten im Baugesetzbuch (BauGB) müssen verbessert werden. Außerdem muss es Anreize für die Wohnungsinstandsetzung und -modernisierung durch Erweiterung des § 6b Einkommensteuergesetzes geben. Darüber hinaus ist der Erlass von Regelungen zur Mietermitbestimmung in Wohnungsunternehmen dringend erforderlich.

Auf kommunaler Ebene ist für den Umgang mit vernachlässigten Quartieren und Problemimmobilien eine fundierte und kleinräumige Wohnungsmarktbeobachtung unabdingbar. Hier sind integrierte Handlungskonzepte zu entwickeln, um zielorientiert die Probleme in einer betroffenen Wohnsiedlung oder in einem einzelnen Wohnhaus lösen oder wenigstens mildern zu können. Wegen der desolaten Haushaltslage vieler Kommunen sind diese bei der Erstellung solcher Handlungskonzepte durch das Land zu unterstützen.

8.) Sozialgerechte Lösungen beim Klimaschutz

Nach dem Willen der neuen Landesregierung sollen das Klimaschutzgesetz NRW und der Klimaschutzplan NRW nicht abgeschafft, aber verändert werden. Der DMB NRW unterstützt die Klimaschutzziele der Landes- und der Bundesregierung. Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist dabei ein zentraler Gesichtspunkt.

Um den gesellschaftlichen Auftrag zum Schutz des Klimas auch in Zukunft zu erfüllen, müssen notwendige Modernisierungsmaßnahmen so angelegt sein, dass sie nicht zu Mieten führen, die für die Mieter finanziell nicht mehr tragbar sind. Der Verdrängung einkommensschwächerer Bewohnerinnen und Bewohner aus den wachsenden Städten und angesagten Stadtteilen ist Einhalt zu gebieten.

Der Deutsche Mieterbund NRW fordert deshalb, dass die elfprozentige Modernisierungsumlage abgeschafft oder hilfs- und übergangsweise zumindest deutlich gesenkt wird. (Für lediglich renditeorientierte Wohnungsunternehmen entwickelt sich diese Regelung mittlerweile zu einem lukrativen Investitionsmodell - jenseits wohnungswirtschaftlicher Sinnhaftigkeit!) Wenn schon, sollte sich der Mietaufschlag am energetischen Einsparergebnis orientieren und nicht an den häufig schwer nachvollziehbaren „Kosten“. Öffentlich geförderte Anreize für die energetische Sanierung ergeben sich aus unmittelbaren Zuschüssen, aus zinsverbilligten KfW-Darlehen und einer gezielten steuerlichen Förderung.

Im Übrigen dürfen nach den Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in NRW die Mieten nach Modernisierung das Einfache der errechneten Energieeinsparung nicht überschreiten. Insbesondere vor dem Gesichtspunkt, dass diese Regelung an die tatsächliche Effizienz der Maßnahme anknüpft, halten wir es für richtig, Modernisierungsmaßnahmen im freifinanzierten Wohnungsbau entsprechend auf das Einfache der errechneten Energieeinsparung zu beschränken.

Der Deutsche Mieterbund fordert, die dem Klimaschutz dienenden energetischen Investitionen zu gleichen Teilen auf Mieter, Vermieter und Staat zu verteilen.

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