Der DMB NRW fordert die Landesregierung auf, den Anteil der Förderungen von Mietwohnungen (Neubau und Bestand) am Wohnraumförderprogramm auszudehnen und auf keinen Fall zu reduzieren. Tilgungsverzichte und Zuschüsse sind nur an Wohnungsunternehmen auszuzahlen, die sich und das geförderte Vermögen einer dauerhaften Sozialbindung im Sinne einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit unterworfen haben.