Besteuerung finanzwirtschaftlicher Immobiliendeals

Beschluss der Delegiertenversammlung NRW, 19. September 2015, Essen

Die Landesregierung NRW wird aufgefordert, in Abstimmung mit anderen Bundesländern, u.a. dem Land Bremen, über den Bundesrat eine Besteuerung von Anteilskäufen an Immobilienunternehmen durchzusetzen. Damit soll die Möglichkeit, die Grunderwerbssteuer dadurch zu umgehen, dass etwas über 5 % des gekauften Unternehmens von einem dritten Unternehmen gehalten werden, beseitigt werden. Für jeden Anteilskauf an einem Immobilienunternehmen sollen entsprechend Grunderwerbssteuern anfallen. Das Steuermehraufkommen soll möglichst in die soziale Wohnraumförderung fließen. Die Landesregierung soll außerdem prüfen, wie durch Bundes- und Landesrecht Kapitalgesellschaften, die besonders spekulative Immobiliendeals betreiben, stärker zur Kasse gebeten werden können. Zum Beispiel könnten Wiederverkäufe bei kurzer Haltefrist stärker besteuert werden. Käufe durch – rechtlich zu definierende - gemeinnützige Unternehmen sollten dagegen mit einer geringeren Grunderwerbssteuer belastet werden, sozusagen einer „HeuschreckenAusstiegs-Steuer“. Vorstand und Geschäftsführung werden gebeten, umgehend bei der Landesregierung für eine solche Initiative zu werben und auch öffentlich entsprechend aufzutreten.  

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