Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf

Es ist für das Land sehr aufwändig durch Gutachten den „erhöhten Wohnungsbedarf“ in einer Kommune festzustellen. Hinzu kommt, dass hierdurch auch Rechtsunsicherheiten entstehen, weil die Gerichte dieses Kriterium überprüfen können. Die Regelung soll Mieter in den Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf besonders schützen, z.B. vor unzumutbaren Mietsteigerungen. In Gebieten ohne erhöhten Wohnungsbedarf würde diese Schutzfunktion irrelevant sein, weil die Miete gar nicht in dem Umfang steigen. Hierdurch erübrigt sich auch die ständige Fortschreibung der Begrenzungen, weil der Wohnungsmarkt im Fluss ist. 

Beschluss des Mietertags NRW vom 27. November 2021:

Der Mietertag NRW fordert das Land NRW auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass die mietrechtlichen Regelungen beim erhöhten Wohnungsbedarf für alle Mietverhältnisse gelten. 

Kontakt zur Landesgeschäftsstelle

Deutscher Mieterbund
Nordrhein-Westfalen e.V.

Kreuzstraße 60
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211/586009-0
mieter@dmb-nrw.de 

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