Der Landesvorstand wird gebeten sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass bei Genossenschaften in Gründung diese vorrangig mit Bürgschaften des Landes bei der Absicherung der Eigenkapitalbildung unterstützt werden.
Städte, Gemeinden und der BLB des Landes sollten Grundstücke an Genossenschaften abgeben und dies vorrangig in Erbbaurecht.