Kommunale Grundstückspolitik

Beschluss des Mietertages NRW, 05. Oktober 2019, Münster

Der Mietertag NRW fordert die Kommunen auf, eine Bodenpolitik zu betreiben, die den folgenden Grundsätzen folgt:

  1. Verfügbare und mobilisierbare kommunale Wohnungsbaugrundstücke sollen möglichst ausschließlich für den dauerhaft sozial gebundenen Wohnungsbau in gemeinnütziger Trägerschaft zur Verfügung gestellt werden. 
  2. Kommunale Wohnungsbaugrundstücke sollen ausschließlich in Erbpacht und zu Bedingungen vergeben werden, die bezahlbare Mieten, soziale Belegung und eine mieterfreundliche, transparente Bestandverwaltung auf Dauer sichern.
  3. Ausnahmen sind nur bei der Einbringung der Grundstücke in kommunale Wohnungsgesellschaften gestattet, wenn dadurch die Eigenkapitalbasis für den sozialen Wohnungsbau gestärkt wird.

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