Der Mietertag NRW fordert die Kommunen auf, eine Bodenpolitik zu betreiben, die den folgenden Grundsätzen folgt:
- Verfügbare und mobilisierbare kommunale Wohnungsbaugrundstücke sollen möglichst ausschließlich für den dauerhaft sozial gebundenen Wohnungsbau in gemeinnütziger Trägerschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Kommunale Wohnungsbaugrundstücke sollen ausschließlich in Erbpacht und zu Bedingungen vergeben werden, die bezahlbare Mieten, soziale Belegung und eine mieterfreundliche, transparente Bestandverwaltung auf Dauer sichern.
- Ausnahmen sind nur bei der Einbringung der Grundstücke in kommunale Wohnungsgesellschaften gestattet, wenn dadurch die Eigenkapitalbasis für den sozialen Wohnungsbau gestärkt wird.