Kommunalfinanzen

Beschluss der Delegiertenversammlung NRW, 19. September 2015, Essen

Keine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze – keine unsozialen Kürzungen I. Resolution Der DMB NRW fordert Bund und Land auf, dafür zu sorgen, dass die Gemeinden im Lande für ihre Aufgaben ausreichend finanziert sind. Überschuldete und defizitäre Kommunen dürfen nicht dazu gezwungen werden, horrende Grundsteuererhöhungen, unsoziale Kürzungen und Privatisierungen oder einen perspektivlosen Abbau kommunaler Leistungen zu beschließen. Der DMB NRW protestiert gegen die horrenden Erhöhungen der Grundsteuern, die in einigen NRW-Städten durch die Auflagen des sogenannten „Stärkungspaktgesetz“ und der Haushaltaufsicht erzwungen wurden. Es ist sozial zutiefst ungerecht, wenn ausgerechnet die MieterInnen in finanziell angeschlagenen Städten mit ohnehin schon eingeschränkten kommunalen Leistungen mit Grundsteuern von über 900 Punkten für das Versagen des Gemeindefinanzierungssystems zur Kasse gebeten werden, während reiche Metropolen bei niedrigen Grundsteuern und Gebühren ihren BürgerInnen wesentlich mehr kommunale Leistungen bieten können. Durch derart hohe Grundsteuersätze werden außerdem Trends gesetzt, die zu einer flächendeckenden Anhebung der Mietnebenkosten führen. Der Gesetzgeber wird deshalb aufgefordert, einen Oberwert für die Hebesätze der Grundsteuern festzusetzen. Ebenso wie massive Grundsteuererhöhungen lehnt der DMB NRW weitere Einschränkungen kommunaler Leistungen zu Lasten breiter Schichten der Bevölkerung ab. Alle Kommunen müssen die Möglichkeit haben, ihre Selbstverwaltungsaufgaben demokratisch auszugestalten. Dazu gehören die Wohnungsaufsicht, die Erstellung qualifizierter Mietspiegel und eine aktive Wohnraumförderung ebenso wie Flüchtlingsunterbringung, Kindertagesstätten und Kulturförderung. Es ist absolut inakzeptabel, wenn diese Bedürfnisse durch unrealistische Haushaltssicherungsauflagen gegeneinander ausgespielt werden. Die Mietervereine beteiligen sich an diesen Spielchen nicht!

Mitverursacht durch eine jahrzehntelange Unterfinanzierung ihrer gesetzlichen Aufgaben, durch Personalabbau und Outsourcing hat ein Teil der Kommunen im Lande bereits einen massiven Verlust an kommunaler Handlungsfähigkeit erlitten, der sich auch massiv auf wohnungspolitisch relevante strategische Handlungsfelder wie die Bodenpolitik, die Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung auswirkt. Mit handlungsunfähigen und allein von Privatinvestoren abhängigen Kommunen ist keine soziale Wohnungspolitik möglich! Deshalb fordert der DMB NRW - ein Sonderprogramm der Landesregierung für die Sicherung der Daseinsvorsorge in besonders handlungsunfähigen Städten. - einen Schuldenschnitt für alle bilanziell überschuldeten Kommunen im Lande und eine Gemeindefinanzierung, die den lokalen Aufgaben entspricht. II. Umsetzung Der Vorstand wird beauftragt, - diese Resolution wirksam zu verbreiten und gegenüber der Landesregierung zu vertreten. Es soll ein Gespräch mit dem Innenminister gesucht werden, an dem Vertreter von Mietervereinen aus betroffenen Kommunen beteiligt werden. - ein Kampagnenkonzept zu der Thematik zu erarbeiten - eine Bestandsaufnahme der Auswirkungen der Haushaltssicherungspolitik auf Wohnungspolitik und Mieten in den Kommunen vorzunehmen, - eine Anhörung zu diesem Thema durchzuführen, zu der PolitikerInnen aus dem Landtag, betroffene Kommune, Mieterorganisation und Bürgerinitiativen eingeladen werden.    

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