Qualifizierte Wohnungsversorgungskonzepte

Beschluss des Mietertages NRW, 14. Oktober 2017, Aachen

Der DMB NRW fordert die Landesregierung auf, die Verteilung der sozialen Wohnraumfördermittel auf die Kommunen verstärkt von dem Vorliegen und den Inhalten qualifizierter kommunaler Wohnraumversorgungskonzepte abhängig zu machen. Der Wohnraumversorgungskonzepte müssen aufzeigen, mit welchen Instrumenten die bedarfsgerechte Versorgung aller lokalen Bevölkerungsgruppen mit zeitgemäßen und bezahlbaren Wohnungen erreicht und gesichert werden kann. Die Erstellung dieser Konzepte ist mit Landesmitteln zu fördern.

Zu den Kriterien eines vorbildlichen Wohnraumversorgungkonzeptes soll gehören:

  • kommunale Verpflichtung auf eine lokale Wohnungsmarktbeobachtung und eine konsequente Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes und seiner präventiven Möglichkeiten,
  • systematische Politik zur Nutzung des Leerstandes und Erlass und konsequente Anwendung einer Zweckentfremdungsverordnung,
  • Strategien gegen sozialräumliche Segregation und Gentrifizierung,
  • Verpflichtung zu regelmäßig fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel,
  • Stärkung oder Schaffung dauerhafter gemeinnütziger Träger für den bedarfsgerechten sozialen Wohnungsneubau und Bestandsmaßnahmen, 
  • Bodenvorratspolitik und Konzeptvergabe, sozial gerechte Bodennutzung, Erbpacht;
  • Konzepte für die kostengünstige Überführung von Wohnungen aus dem Eigentum von Finanzinvestoren und überforderten Kleinvermietern in gemeinnützige Trägerstrukturen;
  • Mobilisierung lokalen Kapitals für gemeinnützige und gemeinschaftliche Wohnprojekte.

Die Konzepte sollen auch aufzeigen, wie gewährleistet werden kann, dass Tilgungsverzichte und Zuschüsse nur an Wohnungsunternehmen ausgezahlt werden, die sich und das geförderte Vermögen einer dauerhaften Sozialbindung im Sinne einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit unterworfen haben.

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