Der DMB NRW fordert die Landesregierung auf, das ehemalige Wohnungsbauvermögen, das heute als haftendes Eigenkapital der NRW Bank dient, dauerhaft zu erhalten und ausschließlich für die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus einzusetzen. Um das Vermögen zu erhalten, ist ein ausreichender Rückfluss der öffentlichen Darlehen sicher zu stellen. Tilgungsnachlässe und unter bestimmten Bedingungen Bau- und Eigenkapitalschüsse sind nur zu gewähren, wenn die dauerhafte Bindung der geförderten Wohnungen im Sinne einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit und ihre Einbeziehung in gemeinnützige revolvierende Fonds gewährleistet sind. In diesen Fällen bleibt das gesellschaftliche Wohnungsbauvermögen in gebauter Form erhalten und wird sogar ausgebaut.