Die Landesregierung wird aufgefordert durch Verordnung zu bestimmen, dass Wohnungen nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle zweckentfremdet werden dürfen.
Die Landesregierung wird aufgefordert durch Verordnung zu bestimmen, dass Wohnungen nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle zweckentfremdet werden dürfen.