Deutscher Mieterbund NRW stellt politische und rechtliche Weichen: Landesverband beschließt politische Forderungen

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Mieterbundes NRW hat sich für die kommenden zwei Jahre auf ihre Zielrichtung im Rahmen der mietenpolitischen und rechtlichen Interessenvertretung festgelegt.



Die derzeitigen gesellschaftlichen Entwicklungen stellen die Wohnungsmärkte vor besondere Herausforderungen. Gerade vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Zahl an Flüchtlingen, fehlt es immer mehr an bezahlbarem Wohnraum. Um einen eigenen Beitrag zur Bewältigung der wohnungspolitischen Herausforderungen durch Flucht und Migration zu leisten, hat sich die Versammlung des DMB NRW auf die Gründung einer entsprechenden Kommission geeinigt. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Weiterentwicklung der Wohnungspolitik in diesem Kontext, die kritische Beobachtung und Begleitung der Unterbringungspolitik in den Kommunen und auf Landesebene und die Entwicklung praktischer Handlungsmöglichkeiten der Mietervereine.

Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, zur Sicherung und zum Ausbau von bezahlbarem Wohnraum, die Wohnraumförderung des Landes neu auszurichten. Dazu muss das Land rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen für einen nicht renditeorientierten, gemeinnützigen und/oder öffentlichen Sektor von Wohnungsanbietern schaffen.

Eine weitere Forderung ist die Begrenzung der Grundsteuer in den Gemeinden in NRW. Bund und Land werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Gemeinden für ihre Aufgaben ausreichend finanziert sind. Überschuldete Kommunen dürfen nicht dazu gezwungen werden, horrende Grundsteuererhöhungen, unsoziale Kürzungen oder einen perspektivlosen Abbau kommunaler Leistungen zu beschließen.

Auch das im Jahr 2014 verabschiedete Wohnungsaufsichtsgesetz NRW soll durch die Landesregierung weiterentwickelt werden. Im Mittelpunkt der Novelle soll unter anderem eine präventive Vorgehensweise im Falle von Anzeichen von Verwahrlosung von Wohnraum stehen. Darüber hinaus sollen Empfehlungen zur organisatorischen und personellen Ausstattung der zuständigen Organisationseinheiten festgeschrieben werden.

Die Delegierten einigten sich auf eine Ausweitung des Geltungsbereichs der Mietpreisbremse und der Wiedervermietungsmieten auch für einzelne Stadtteile und nicht nur für das Gesamtgebiet einer Gemeinde. Darüber hinaus wurde eine Zweckentfremdungsverordnung auf Landesebene gefordert, da von der derzeit geltenden Ermächtigung zum Erlass einer entsprechenden Verordnung auf kommunaler Ebene immer noch zu wenige Kommunen Gebrauch machen.

Weitere Forderungen betreffen die Anpassung der Kostenmiete im öffentlich-geförderten Wohnraum an die aktuelle Marktsituation, die Durchsetzung einer Besteuerung von Anteilskäufen an Immobilienunternehmen, den weiteren Ausbau von Programmen zur sozialgerechten Bodennutzung auf kommunaler Ebene und eine Aufarbeitung der Rechtsprechung nordrhein-westfälischer Gerichte zu den Themenfeldern Kündigung und Kündigungsschutz.

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