Dichtheitsprüfung – Neue Kostenverteilung benachteiligt Mieter

Mit der Novellierung des Landeswassergesetzes zur Regelung von Dichtheitsprüfungen privater Abwasseranlagen rollt eine weitere Kostenlawine auf die privaten Haushalte zu. Der Gesetzesentwurf enthält eine Satzungsermächtigung für Gemeinden, wonach diese die Kosten für die Überwachung der privaten Zuleitungskanäle als kommunale Gebühr von allen Steuerzahlern erheben können.


„Wir protestieren gegen diese Möglichkeit der Kostenverteilung. Damit müssen insbesondere die Bewohner großer Wohnanlagen für eine Leistung zahlen, die sie selbst gar nicht in Anspruch nehmen. Das ist eine Umverteilung der Kosten von oben nach unten, von den Reicheren zu den Ärmeren“, befürchtet Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Nordrhein-Westfalen.

Wohnanlagen liegen in der Regel nah zum öffentlichen Kanalnetz, die privaten Kanalanschlussleitungen messen hier nur wenige Meter. Das ist bei vielen Einfamilienhäusern, insbesondere in ländlichen Regionen, nicht der Fall. Die Kosten der Kanalüberwachung für Eigenheime dürften aufgrund wesentlich längerer Kanalanschlüsse dementsprechend höher ausfallen. „Die Ermächtigung der Kommunen zur Umverteilung dieser Kosten auf alle Bürger benachteiligt diejenigen, die sich ohnehin aus finanziellen Gründen für eine Mietwohnung statt ein Eigenheim entschieden haben und muss ersatzlos gestrichen werden“, fordert Bernhard von Grünberg.

Auch wenn die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen generell eine sinnvolle Umweltschutzmaßnahme ist, konnte bis heute nicht belegt werden, dass häusliche Abwässer eine tatsächliche Verschmutzungsgefahr und Trinkwassergefährdung darstellen. Wesentlich größere Belastungen dürften von Industrie und Landwirtschaft ausgehen. Sie sollten vorrangig in die Pflicht genommen werden. Der Ansatz bei den Privathaushalten ist daher falsch und muss korrigiert werden.

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