Kündigungssperrfrist-Verordnung erster richtiger Schritt

Mieterschutz gilt aber nicht in allen Städten mit hoher Wohnungsnachfrage

Die Landesregierung hat eine neue Kündigungssperrfristverordnung beschlossen. Damit verlängert sich der Kündigungsschutz für Mieter, deren Wohnungen nach Umwandlung in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf vom Erwerber selbst genutzt werden um bis zu acht Jahre. Die Verordnung gilt aber nur in ausgewählten Kommunen entlang der Rheinschiene, in den Universitätsstädten Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster und Aachen sowie wenigen weiteren Kommunen des Landes.

„Die Verordnung ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung, tatsächlich bleiben aber viele Mieter ohne Schutz“, so Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Nordrhein-Westfalen. Schon im Vorfeld hatte der Mieterbunds-Vorsitzende die Regelung kritisiert und darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Notwendigkeit einer Sperrfristverordnung in den jeweiligen Kommunen auf falschen Indikatoren beruhe.

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass Städte mit vergleichbar angespannten und teuren Wohnungsmärkten unterschiedlich beurteilt wurden und Dortmund als einzige der großen Ruhrstädte berücksichtigt wird“, bedauert Bernhard von Grünberg. So soll zum Beispiel Aachen mit über 32.000 Studenten als einzige der großen Universitätsstädte nur eine fünf- statt achtjährige Kündigungssperrfrist erhalten.

Aufgrund der anstehenden Umfinanzierungen im Jahr 2013 bei den größten Bestandhaltern in Nordrhein-Westfalen wie GAGFAH und Deutsche Annington befürchtet der Mieterbund den Verkauf kleinerer Pakete an Investoren, deren Geschäftsstrategie in der Umwandlung und dem Verkauf von Wohnungen an Einzeleigentümer liegt. Tatsächlich haben die ersten Verkäufe im Ruhrgebiet schon begonnen. „Hier könnte es zu einer erheblichen Umwandlungszahl und Verdrängung von Mietern kommen. Wir fordern die Landesregierung auf, die bisherigen Messkriterien für die Anwendung der Kündigungssperrfristverordnung zu prüfen, insbesondere aber den Wohnungsmarkt in den Gebieten, die nicht berücksichtigt wurden, zu beobachten und gegebenenfalls die Verordnung in einem Jahr anzupassen“, ergänzt Bernhard von Grünberg.

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