Überprüfung von Verordnungen ist reine Zeitverschwendung - Mieterschutz muss in NRW endlich geschärft werden!

Anlässlich der heute stattfindenden Vorstellung des Untersuchungsauftrags zur Evaluierung von vier Mieterschutzverordnungen im Bauministerium NRW fordert der Mieterbund NRW statt eines langwierigen Untersuchungsprozesses eine schnelle Entscheidung zugunsten der Mieterinnen und Mieter.

Der Anlass: Die Mieterschutzverordnungen sollen auf ihre Wirksamkeit untersucht werden! Unsere Haltung: Wir wissen aus unserer Erfahrung in den Rechtsberatungsstellen, dass sich diese Gesetze teilweise schon seit Jahren etabliert und bewährt haben.

„Wenn das Ministerium an der Wirksamkeit, z.B. der Mietpreisbremse zweifelt, irrt es. Interessierten Kreisen ist es gelungen, die Mietpreisbremse als unwirksam zu diffamieren. Sie hilft aber, wenn sie zur Anwendung gebracht wird. Gerade nachdem sie vom Bundesgesetzgeber zum Jahresanfang mit ordentlichen Bremsklötzen ausgestattet wurde. Wenn aber ein Mittel als untauglich gescholten wird, muss man sich nicht wundern, dass der Gutgläubige erst gar nicht auf die Bremse tritt!“, machte Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW, deutlich. Angesichts der sich weiter anspannenden Situation auf den Wohnungsmärkten erwarten wir von der Landesregierung konkrete Ergebnisse zur Entspannung der Lage und keine taktischen Manöver, um die Umsetzung dringend erforderlicher Maßnahmen weiter aufzuschieben.

Konkret hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW angekündigt, vier Verordnungen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter (Mietpreisbegrenzungsverordnung, Kappungsgrenzenverordnung, Kündigungssperrfristverordnung, Umwandlungsverordnung) auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Der Mieterbund fordert stattdessen den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Regelungen im Sinne des Mieterschutzes.

Zu Beginn des Jahres wurde die Mietpreisbremse auf Bundesebene geschärft. Dies sieht der Mieterbund als richtigen Schritt, auch wenn dieser noch nicht weit genug geht, da diese Regelung nach wie vor zu viele Ausnahmen und keine Sanktionsmöglichkeiten enthält. Wenn nun die Landesregierung ernsthaft in Erwägung zieht, diese Regelung für NRW zu streichen, habe dies nichts mit der tatsächlichen Preisentwicklung auf den Wohnungsmärkten,sondern vielmehr mit Klientelpolitik zu tun.

Auch andere Bundesländer, wie zum Beispiel Berlin, haben durch die Einführung eines sog. „Mietendeckels“ gezeigt, dass sie das Problem angehen und neben dem Neubau den Mieterschutz stärken.

Das Ministerium kann sich mit dem Argument fehlender Fallzahlen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten nicht auf deren Abschaffung berufen. Gerade in der Praxis gängige Gesetze und Verordnungen können sogar seltener in der Rechtsberatung auftauchen, da sowohl Vermieter als auch Mieter über die rechtliche Situation Bescheid wüssten. Grundsätzlich sind die Menschen nämlich rechtstreu!                    

Neben dem Erhalt und dem Ausbau des Schutzes dieser Verordnungen fordert der Deutsche Mieterbund NRW, dass die Verordnungen nicht nur in einigen, sondern in allen Städten in NRW gelten. Zumindest müssen alle Kommunen berücksichtigt werden, die einen Nachfrageüberhang bei der Wohnungsnachfrage haben. Hans-Jochem Witzke: „Keinesfalls dürfen, so wie zuletzt bei der Kappungsgrenzenverordnung, aus rein politischen Gründen Gemeinden aus dem Schutz herausfallen. Deren Situation hat sich nämlich in den letzten Jahren nicht verbessert. Das Gegenteil ist leider der Fall!“

 

Die Verordnungen im Einzelnen:                                                                                          

  • Mietpreisbegrenzungsverordnung
    (Voraussetzung für die Anwendung der „Mietpreisbremse“)
    Schutz vor überzogenen Mieten bei Anmietung einer Wohnung.
    Bei Abschaffung gibt es in NRW keine Mietpreisbremse mehr, obwohl diese auf Bundesebene zum Jahresbeginn verschärft wurde!

  • Kappungsgrenzenverordnung
    Schutz vor überzogenen Mieterhöhungen im laufenden Mietvertrag.

  • Kündigungssperrfristverordnung
    Erweiterter Schutz für Mieterinnen und Mieter gegen Eigenbedarfskündigungen nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

  • Umwandlungsverordnung
    Schutz der Mieterinnen und Mieter bei Umwandlung der Miet- in Eigentumswohnungen.

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