Verbesserter Mieterschutz seit Beginn des Jahres

Deutscher Mieterbund Nordrhein-Westfalen:

„Wir begrüßen die Verbesserungen beim Mieterschutz und die verstärkten Anstrengungen für mehr bezahlbaren Wohnungsbau.“

„Der beste Mieterschutz sind ausreichend bezahlbare Wohnungen!“, so kommentiert Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW, die Verbesserungen bei Mieterschutz und Neubau öffentlich geförderter und freifinanzierter Wohnungen.

Erfreulich, wenn auch nicht ausreichend sind die Verbesserungen bei den Modernisierungsmieterhöhungen. Konnten bislang bis zu elf Prozent der Investitionen für Modernisierung jährlich auf die Miete aufgeschlagen werden, sind es ab sofort nur noch acht Prozent. Auch noch viel zu viel, angesichts von Kreditzinsen um die zwei Prozent! Der Deutsche Mieterbund hat außerdem durchsetzen können, dass die Mieten durch Modernisierungsmaßnahmen in einem Zeitraum von sechs Jahren um nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeterund Monat steigen dürfen. Liegt die Miete noch unter sieben Euro, sind es nur maximal zwei Euro Aufschlag.

Durch das Mietrechtsanpassungsgesetz von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) gibt es einen verbesserten Schutz vor Mietwucher und Herausmodernisierung.

Die verbesserte Mietpreisbremse verpflichtet den Vermieter, von sich aus mitzuteilen, wieviel der Vormieter gezahlt hat. Die Neuvermietungsmiete darf – von einigen Ausnahmen abgesehen - nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Mietpreisbremse gilt allerdings nur in solchen Städten, die in Verordnungen der Länder als solche mit angespannten Wohnungsmärkten benannt sind. Genau diese Verordnung läuft aber in NRW zur Mitte des nächsten Jahres (30.06.2020) aus. Mehr noch, haben sich CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag zur vorzeitigen Abschaffung verpflichtet! In beiden Fällen würde die Mietpreisbremse dann für NRW gar nicht mehr gelten!

Wer durch Androhung oder durch den Beginn von Luxusmodernisierung Mieter aus der Wohnung hinaussanieren will, kann mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld bestraft werden. Außerdem ist der Vermieter in diesem Fall dem Mieter schadenersatzpflichtig. Daneben helfen verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten, das Baukindergeld und die Aussicht auf ein steigendes Wohngeld.

Durch die beabsichtigte Änderung des Grundgesetzes soll der Bund den Ländern für die Jahre 2019 bis 2021 insgesamt 5 Milliarden Euro für die Errichtung öffentlicher Wohnungen zur Verfügung stellen können. Bezogen auf NRW dürften das ca. 1,2 Mrd. Euro sein.

Wir fordern, dass das Land selber aus eigenen Haushaltsmitteln einen ähnlich hohen Beitrag beisteuert, damit würde der Handlungsspielraum der NRW.Bank, die für die Wohnraum-förderung zuständig ist, deutlich erweitert.


Pressekontakt:

Hans-Jochem Witzke (1. Vorsitzender)
Deutscher Mieterbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Kreuzstraße 60 | 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 586009-0 | Fax: 0211/ 586009-29 | Mobil: 0173/5384431
hans-jochem.witzke@dmb-nrw.de | www.dmb-nrw.de 

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