Sommer, Sonne, offene Fenster

Sarah Primus, Geschäftsführerin des Mieterbunds NRW, spricht im Interview mit Antenne Deutschland u.a. über das Thema "Nachbarschaftslärm"

Viel Streit um die schönste Nebensache der Welt

Müssen Sexgeräusche auf Zimmerlautstärke begrenzt werden? Mit dieser Frage haben sich bereits zahlreiche Gerichte auseinandergesetzt. Auf die Klage eines Nachbarn sahen die Richter des Amtsgerichts Warendorf (AG Warendorf, Urteil vom 19.08.1997 - 5 C 414/97) im „Stöhnen beim Sexualverkehr und dabei laut ausgestoßenen Yippie-Rufen“ eine unzumutbare Belästigung. Die Mieter seien grundsätzlich verpflichtet, jegliche Geräuschentwicklung auf Zimmerlautstärke zu halten. Dies gelte auch für Geräusche, die bei der Ausübung des Sexualverkehrs entstünden.

Sarah Primus, Geschäftsführerin des Mieterbunds NRW, beantwortet diese Frage in einem Interview mit Antenne Deutschland so: reinhören

 

EM-Fieber: Tor-Jubel

Und auch bei der zur Zeit noch laufenden Fußball-EM kommt es gelegentlich zu überschwänglichem Jubel. Wer auf Balkon, Terrasse oder im Garten das Fernsehprogramm genießen will, sollte daran denken, dass Lachen, Schreien, Musik oder der Fernsehkommentar im Freien viel stärker wahrgenommen werden als in der Wohnung bei geschlossenen Türen und Fenstern.

Sarah Primus rät deshalb im zweiten Teil des Interviews zur Rücksichtnahme. Vor allem ab 22 Uhr sollte nicht nur den Fernseher ein wenig leiser werden. reinhören

 

EM-Fieber oder Deko-Wahn

Ist im Mietvertrag ein Plakat- oder Fahnenverbot vereinbart, gilt dies in der Regel nur für Plakate mit politischem Inhalt, für stark polarisierende oder gar verhetzende Meinungsäußerungen. Plakate und Nationalfahnen dürfen in den Fenstern der eigenen Mietwohnung aufgehängt werden. Das gilt auch für den Balkon. Muss für das Anbringen außerhalb von Fenster und Balkon eine Halterung montiert werden, ist das ein Eingriff in die Bausubstanz und die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Grundsätzlich dürfen Fahnen auch aus dem Fenster wehen, solange niemand dadurch gestört wird. Die Größe der Fahne sollte also nicht dazu führen, dass Nachbarfenster gleich mitbeflaggt und die anderen Mieter dadurch gestört werden, sagt die Geschäftsführerin des Mieterbunds NRW im letzten Teil des Antenne-Interviews. reinhören

 

Bestellerprinzip kurz erklärt!

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