Als wäre die Lage auf vielen Wohnungsmärkten besser geworden:

Landesregierung beseitigt Schutz für Millionen von Mietern, Ostwestfalen und das Ruhrgebiet kommen nicht mehr vor

 „Die Landesregierung erweckt den Eindruck, als habe sich die Lage auf den Wohnungsmärkten in NRW entspannt. Warum sollte sie sonst den Kreis, derjenigen, die von Mieterschutzvorschriften profitieren, drastisch verkleinern? Das Gegenteil ist der Fall!“, erklärt Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbunds NRW, anlässlich des veröffentlichten Entwurfes einer Mieterschutzverordnung der Landesregierung NRW. 

Danach soll der besondere Mieterschutz nur noch in 18 Städten mit 2,9 Millionen Einwohnern gelten. 

Am härtesten trifft es die Mieter in laufenden Verträgen. Bislang waren durch die Kappungsgrenzenverordnung sechseinhalb Millionen (6,4 Mio.) Mieter davor geschützt, dass in laufenden Verträgen die Mieten in drei Jahren um mehr als 15 Prozent angehoben werden konnten. Jetzt gilt das für nicht mal mehr die Hälfte!

Die gerade erst vom Bundesgesetzgeber geschärfte Mietpreisbremse (Mietpreisbegrenzungsverordnung) wird in NRW ausgebremst. Davon waren bisher in 22 Städten 4,1 Mio. Einwohner potentiell begünstigt. 
Die Kündigungssperrfristverordnung, die bisher in 37 Städten Mietern bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen schützt, wird in ihrem Wirkungskreis glatt halbiert.

Warum Städte wie Dortmund, Essen und Mülheim, die im letzten Jahr noch unter den Schutzschirm der Kappungsgrenzen genommen wurden, nun keines Schutzes mehr bedürfen, erschließt sich denen nicht, die die Lage vor Ort kennen. Auch Leverkusen und Aachen sollen rausgekickt werden; ebenso Bielefeld und Paderborn. Alles andere als sachgerecht.

Die Städte und Kreise rund um Düsseldorf, wie Neuss, Dormagen, Ratingen. Hilden und Monheim, die ebenfalls unter Wohnungsknappheit und steigenden Mietbelastungen leiden, kommen in der neuen Verordnung gar nicht mehr vor. Hier ist aber die Situation ähnlich wie im Speckgürtel von Köln.

Die Umwandlungsverordnung ist sang- und klanglos untergegangen.

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