Baulandmobilisierung

Stellungnahme des NRW-Aktionsbündnisses „Wir wollen wohnen!“ zur schriftlichen Anhörung des NRW-Landtagsausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen: „Impulse des Baulandmobilisierungsgesetzes für NRW schnell nutzen“ (Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/13780)

Der NRW-Landtag bat das Bündnis "Wir wollen Wohnen!" um Stellungnahme zum Thema  „Impulse des Baulandmobilisierungsgesetzes für NRW schnell nutzen“.

Kernaussage der Stellungnahme ist, die Landesregierung aufzufordern, nach § 201a und § 250 BauGB eine jeweilige Rechtsverordnung zu erlassen, um die im BauGB neu geschaffenen Instrumente für die Kommunen zur Anwendung zu bringen. Dabei ist hinsichtlich des Genehmigungsvorbehalts der Schwellenwert möglichst gering zu halten.
Bezüglich der jeweiligen Gebietskulisse ist Standpunkt des Bündnisses, dass die bisherige Feststellung im Rahmen der MieterschutzVO viel zu eng gefasst ist. Im Zuge der neuen Verordnungen muss die Gebietskulisse für alle Verordnungen neu gefasst und ausgeweitet werden.
Die Forderungen im Einzelnen sind hier nachzulesen.

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