BKW statt AKW – Balkonkraftwerke für alle

„Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie sozial ausgestaltet ist!“ – Deutscher Mieterbund NRW begrüßt die Forderung nach Landesförderung von Balkonkraftwerken.

Der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen (DMB NRW) unterstützt das Anliegen aus dem Antrag der SPD-Fraktion vom 16.05.2023, mit dem die Nutzung von Balkonsolaranlagen vereinfacht und gefördert werden soll. Schon seit langem fordert der DMB NRW die Politik auf, einheitliche und verlässliche Regelungen für die sogenannten Balkonkraftwerke zu schaffen. Solche Anlagen, die auch an Balkonen vieler Mietwohnungen angebracht werden könnten, wären ein weiterer Baustein für die Energiewende.

„Die Energiewende ist die größte gesamtgesellschaftliche Aufgabe unserer Zeit. Jeder sollte die Möglichkeit haben, sich an ihr zu beteiligen und durch sein Engagement auch langfristig zu profitieren“, meint Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW. „NRW ist ein Mieterland, hier wohnt mehr als die Hälfte aller Menschen nicht in den eigenen vier Wänden. Bislang können diese nur im Ausnahmefall von Maßnahmen zur Energiewende profitieren. Durch die Einführung von Förderprogrammen für Balkonkraftwerke auf Landesebene, die Hand in Hand mit den bundesweiten Maßnahmen gehen muss, kann sich das ändern.“

Mini-Solaranlagen für den Betrieb auf dem Balkon erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, allerdings zumeist nur bei selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern. Eine Einspeisevergütung gibt es bei solchen Kleinanlagen nicht, vereinzelt gibt es kommunale Förderprogramme.

Durch eine Umsetzung des SPD-Antrages und die vorgesehenen Fördermittel könnten Mieterhaushalte selbst aktiv an der Energiewende teilhaben und finanziell profitieren. Die vorgeschlagene Pauschalerlaubnis sieht der Mieterbund NRW als Zwischenlösung an, da die privaten Vermieter nicht eingebunden wären. Diese verfügen aber in NRW über den allergrößten Teil der Mietwohnungen. Dennoch steht der DMB NRW für solche Verhandlungen zur Verfügung.

Momentan ist unter Juristen umstritten, ob der Vermieter Balkonkraftwerke gestatten muss. Das Amtsgericht Stuttgart hat unlängst entschieden, dass Mieter ohne Genehmigung Photovoltaikanlagen betreiben dürfen (Urteil vom 30.03.2021 – 37 C 2283/20), teilweise wird aber auch ein Recht des Vermieters zur Untersagung angenommen. Ebenso gibt es technische unnötige Voraussetzungen hinsichtlich des notwenigen Stromanschlusses und in Bezug auf den Stromzähler. Hier muss auf Bundesebene Rechtssicherheit geschaffen und Hürden sollten beseitigt werden!

Der Mieterbund rät zum Gespräch mit dem Vermieter, bevor ein Balkonkraftwerk angebracht wird: „Die meisten Vermieter haben die Notwendigkeit aller Schritte für die Energiewende inzwischen erkannt und sperren sich nach der Erfahrung unserer 48 Mietervereine selten dagegen, sobald sie davon überzeugt sind, dass vom Betrieb der Anlage keine Gefahr ausgeht“, so Witzke weiter. Bei Uneinigkeit vermittelt der örtliche Mieterverein.

 

 

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