Bundesrat berät Regierungsentwurf zum Mietrecht

Mieterbund Nordrhein-Westfalen:
Geplante Änderungen sind Verschlechterungen

„Wir erwarten, dass der Bundesrat das von der Bundesregierung beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz ablehnt. Die Ausschüsse des Bundesrates, insbesondere der federführende Rechtsausschuss, haben hier eindeutige Empfehlungen ausgesprochen“, erklärt der Vorsitzende des Mieterbundes Nordrhein-Westfalen, Bernhard von Grünberg.

So wollen die Ausschüsse unter anderem die von der Bundesregierung geplanten Einschränkungen beim Kündigungsschutz verhindern. Die Räumung per einstweiliger Verfügung und Sicherungsanordnungen, die mit Zwangsmitteln bis hin zur Ordnungshaft durchgesetzt werden könnten, soll es nicht geben. Insbesondere Nordrhein-Westfalen will bei der Mietrechtsverschlechterung nicht mitmachen. In einer Pressemitteilung von heute lehnt das Justizministerium ausdrücklich die Abschaffung des Mietminderungsrechts oder Einschränkungen der Härtefallregelungen bei energetischen Modernisierungen ab.

Von Grünberg begrüsst die kritische Haltung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zu dem Gesetzentwurf und fordert: „Wenn die Bundesregierung die Energiewende ernsthaft umsetzen und die energetische Gebäudesanierung vorantreiben will, darf sie nicht Mieterschutzregelungen abbauen. Notwendig sind Regelungen und Lösungsvorschläge, wie die energetischen Sanierungen bezahlt werden sollen. Schon nach jetziger Rechtslage droht die Gefahr, dass energetisch modernisierte Häuser oder Wohnungen für eine Vielzahl von Mietern unbezahlbar werden.“

Der Bundesrat schlägt insoweit vor, die Mieterhöhungsspielräume nach Modernisierungen einzuschränken und die Regelung zur Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu verschärfen. Danach soll die Miete innerhalb von vier Jahren höchstens um 15 Prozent steigen dürfen.

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