Bundestag berät Mietrechtsänderungsgesetz

Mieterbund lehnt Verschlechterungen ab

„Das Mietrechtsänderungsgesetz ist in Wahrheit ein Mietrechtsverschlechterungsgesetz. Mieterrechte werden abgeschafft und Kündigungsschutzvorschriften eingeschränkt. Die geplanten Änderungen werden weder zur Erhöhung der energetischen Modernisierungsquote im Gebäudebestand führen noch eine wirksame Bekämpfung von Wohnungsbetrügern erreichen“, kritisiert der Vorsitzende des Mieterbundes Nordrhein-Westfalen, Bernhard von Grünberg, den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf, der heute im Bundestag erstmals beraten wird.

Das Mietrechtsänderungsgesetz sieht unter anderem vor, das Mietminderungsrecht bei Baumaßnahmen zur energetischen Modernisierung für die Dauer von drei Monaten abzuschaffen. Mieter müssten dann trotz Baulärm, Dreck, Einrüstung des Gebäudes und Verdunkelung der Wohnung, unter Umständen sogar trotz Ausfall von Heizung und Warmwasserversorgung weiter die volle Miete zahlen. „Die Vorstellung der Bundesregierung, durch die Abschaffung des Mietminderungsrechts werde ein tatsächlich existierendes Hemmnis für die Vornahme von Modernisierungsmaßnahmen abgebaut, ist nicht nachvollziehbar“, sagt von Grünberg. „Sollten in einem zu modernisierenden 10-Familien-Haus tatsächlich zwei Mieter die Miete um 20 Prozent kürzen, wären das bei einer Miete von 600 Euro 120 bzw. 240 Euro im Monat. Hiervon aber wird kein vernünftig denkender Eigentümer eine Investition in Höhe von 300 Euro pro Quadratmeter, also etwa 200.000 Euro für ein 10-Familien-Haus, abhängig machen.“

Von Grünberg befürchtet, dass mit den geplanten Mietrechtsänderungen eine Flut von Streitigkeiten und Mietrechtsprozessen ausgelöst wird. Gleichzeitig warnt er davor, das bewährte und sozial ausgewogene Mietrecht durch einen neuen Kündigungstatbestand aufzuweichen. „Mieter, die regelmäßig die Miete überweisen, aber die Mietkaution nicht rechtzeitig eingezahlt haben, sind weder Mietnomaden noch Wohnungsbetrüger. Unakzeptabel ist es außerdem, wenn Mietern die Räumung der Wohnung künftig per einstweiliger Verfügung droht. Damit wird der Rechtsweg für den Mieter in unangemessener Weise verkürzt.“

Von Grünberg: „Wir werden gemeinsam mit unseren 52 NRW-Mietervereinen alle Mieterinnen und Mieter umfassend über das Vorhaben der Bundesregierung aufklären“. <link fileadmin user_upload redaktion mietrecht mietrechtsaenderung_flugblatt.pdf _blank download herunterladen der datei>Infoflyer

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