Aufgrund der aktuellen Empfehlung der Bundesregierung, das Haus nur für unaufschiebbare Versorgungsgänge zu verlassen und gemeinschaftliche Treffen so weit wie möglich zu vermeiden, fordert Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbunds NRW: „Es muss gewährleistet sein, dass auch Wohnungslose vor einer ungebremsten Ausbreitung des Coronavirus geschützt werden. Dies bedeutet, dass eine zeitlich unbegrenzte Unterbringung sichergestellt wird. Deshalb müssen Kommunen, zur Entlastung der Tagesstätten, die Schlafunterkünfte jetzt auch tagsüber öffnen.“ Auch Zwangsräumungsverfahren sollten mit sofortiger Wirkung ausgesetzt werden. Dies gilt nicht nur für Räumungsverfahren im Anschluss an ein zivilrechtliches Klageverfahren, sondern auch für Räumungen nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz NRW. Bei nicht unaufschiebbaren Räumungsverfahren muss zwingend Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt werden.
Neben den Kommunen sind auch der Bund, das Land NRW und die Gerichte gefordert, für den Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit einzustehen und zur Umsetzung dieser Maßnahmen beizutragen.
(Warm-)Wasserversorgung, Strom und Heizung bei Nachtemperaturen von immer noch nahe Null Grad, gehören zu Existenzbedürfnissen und dürfen gerade in Zeiten wie diesen nicht den Schwächsten vorenthalten werden. Deshalb sollte auch auf die Verhängung von Versorgungssperren verzichtet werden.
„Die derzeitige Situation macht deutlich, wie wichtig die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum ist, um die Menschen vor einem Leben auf der Straße und damit vor zusätzlichen gesundheitlichen Risiken zu schützen“, machte Hans-Jochem Witzke deutlich.