Immer noch werden zu viele Wohnungen oberhalb der durch die Mietpreisbremse festgelegten Mietpreisbegrenzungen angeboten. Hintergrund ist, dass Vermieter bei Überschreitung keine Sanktionen zu befürchten haben. Aber auch für Mieter sind die Regelungen der Mietpreisbremse nur schwer zu durchschauen, da sie zahlreiche Ausnahmen zulässt. Silke Gottschalk, Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbunds NRW, erläutert, dass auch für modernisierte Wohnungen die Mietpreisbremse gilt, eine Ausnahme ist, dass es sich um eine umfassende Sanierung handelt, hier darf der Vermieter mehr als 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete fordern.