Das bedeutet die neue Mieterschutz-Verordnung NRW

Die Landesregierung plant, eine neue Mieterschutz-Verordnung zu erlassen. Diese soll ab dem 1. Juli 2020 gelten und drei bislang geltende Verordnungen ersetzen. Der Deutsche Mieterbund NRW sieht darin erhebliche Verschlechterungen für den Mieterschutz. Im Folgenden erklären wir warum.

Was regelt die Verordnung?

Die neue Verordnung bestimmt Gemeinden, in denen künftig folgender Sonderschutz für Mieterinnen und Mieter bestehen wird:

  • Die Mietpreisbremse gilt in diesen Gemeinden. Die Miete darf bei Anmietung einer Wohnung dann max. 10 % über der ortsüblichen Miete liegen. 
  • Eine abgesenkte „Kappungsgrenze“. Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen dürfen innerhalb von drei Jahren nur 15 % betragen. Ohne Verordnung wären es 20 %.
  • Ein besonderer Kündigungsschutz, wenn die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird und der Eigentümer Selbstnutzung ankündigt. Nach Umwandlung müssen 5 Jahre vergehen, bis der neue Eigentümer den Mietvertrag kündigen kann. Ohne Verordnung wären es 3 Jahre.

Wo wird die Verordnung gelten?

In folgende 18 Gemeinden soll die Verordnung gelten:

  • Siegburg
  • Bonn
  • Düsseldorf
  • Köln
  • Münster
  • Bad Honnef
  • Alfter
  • Bornheim
  • Bergisch Gladbach
  • Rösrath
  • Wesseling- Hennef (Sieg)
  • Niederkassel
  • Wachtberg
  • Pulheim
  • Königswinter
  • Leichlingen (Rheinland)
  • Telgte

Diese Gemeinden haben zusammengerechnet ca. 2,9 Mio. Einwohner.

Was ist an der Verordnung problematisch?

Die neue Verordnung ersetzt drei bestehende Verordnungen. Diese gelten bislang in deutlich mehr Gemeinden. 

  • Die Mietpreisbremse gilt bislang in 22 Gemeinde mit ca. 4,1 Mio. Einwohnern.
  • Die abgesenkte „Kappungsgrenze“ und- der erweiterte Kündigungsschutz („Kündigungssperrfrist“) gelten in jeweils 37 Gemeinden. Umfasst sind hier ca. 6,4 Mio. bzw. 4,5 Mio. Einwohner.
  • Sie umfasst keine „Umwandlungsverordnung“. Diese wurde bereits ersatzlos gestrichen.

Viele Mieterinnen und Mieter werden also in Zukunft nicht mehr in bisherigem Umfang vor hohen Mieten und Mietsteigerungen sowie Verdrängung geschützt. Der Schutz vor Verdrängung wird zudem in den Großstädten Köln, Düsseldorf, Bonn und Münster von 8 auf 5 Jahre abgesenkt. 

Im Folgenden sind die Gemeinden aufgelistet, in denen bald kein erweiterter Mieterschutz mehr gelten soll. Die Tabelle zeigt, welche Schutzregelungen dort bislang bestanden haben.

Tabelle: Diese Schutzregelungen gehen in den Gemeinden verloren

Gemeinde

Mietpreisbremse

Kündigungssperrfrist

Kappungsgrenze

Aachen

X

X

X

Langenfeld (Rheinland)

X

X

X

Leverkusen

X

X

X

Monheim am Rhein

X

X

X

Paderborn

X

X

X

Ratingen

X

X

X

Bielefeld

X

 

X

Brühl

X

 

X

Erkrath

X

 

X

Frechen

X

 

X

Hürth

X

 

X

Kleve

X

 

X

Meerbusch

X

 

X

Neuss

X

 

X

Sankt Augustin

X

 

X

Troisdorf

X

 

X

Dortmund

 

X

X

Mettmann

 

X

X

Bocholt

X

 

 

Hilden

 

 

X

Kerpen

 

 

X

Overath

 

 

X

Bochum

 

 

X

Essen

 

 

X

Mülheim a.d. Ruhr

 

 

X

Solingen

 

 

X

Bottrop

 

X

 

Emmerich am Rhein

 

X

 

Ostbevern

 

X

 

Waltrop

 

X

 

Bedburg-Hau

 

X

 

Drensteinfurt

 

X

 

Hattingen

 

X

 

Herzogenrath

 

X

 

Kerken

 

X

 

Kranenburg

 

X

 

Leopoldshöhe

 

X

 

Lindlar

 

X

 

Neunkirchen-Seelscheid

 

X

 

Niederkrüchten

 

X

 

Rheinbach

 

X

 

Roetgen

 

X

 

Weilerswist

 

X

 

Willich

 

X

 

Würselen

 

X

 

 

Der Kurs der Landesregierung setzt sich fort

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Landesregierung die Schutzregelungen der Kappungsgrenzen-Verordnung auf einen kleineren Kreis an Gemeinden reduziert: von ehemals 59 auf 37. Dieses Jahr ließ sie dann am 27. März 2020 die sogenannte Umwandlungs-Verordnung auslaufen. Diese ermöglichte den Gemeinden, in bestimmten ausgewiesenen Stadtgebieten die Umwandlung von Miethäusern in Eigentumswohnung zu kontrollieren. Eine Fortführung dieser Verordnung hat die Landesregierung abgelehnt.

Mehr statt weniger Mieterschutz!

Der Deutsche Mieterbund NRW kritisiert die Landesregierung für diesen Mieter-unfreundlichen Kurs. Angesichts der Tatsache, dass es in immer mehr Städten und Gemeinden zunehmend schwieriger geworden ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist das Vorgehen der Landesregierung völlig unverständlich. Die Wohnungsmärkte sind in großen Teilen Nordrhein-Westfalens angespannt, das gilt v.a. für preisgünstige und mittelpreisige Wohnungen.

Solange sich die Situation nicht erheblich verbessert hat, müssen Mieterinnen und Mieter vor starken Mietsteigerungen und Verdrängung aus ihren angestammten Wohnungen geschützt werden.

Aufgabe der Landesregierung wäre es, bezahlbare Mieten zu sichern und sich um den dringend benötigten Neubau von preiswerten Wohnungen zu kümmern.

Kontakt zur Landesgeschäftsstelle

Deutscher Mieterbund
Nordrhein-Westfalen e.V.

Kreuzstraße 60
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211/586009-0
mieter@dmb-nrw.de 

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