Der Deutsche Mieterbund (DMB) NRW steht dem Ankauf von Belegungsrechten von 474 Bochumer Wohnungen im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen skeptisch gegenüber. Statt ohnehin im allenfalls mittleren Preissegment angebotene Wohnungen zeitweise in den geförderten Bereich zu überführen, sollte das Land Möglichkeiten schaffen, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum neu und zusätzlich zu errichten. Das lenkt davon ab, dass die Neubauförderung im Keller ist.
Eine Möglichkeit für eine derartige Wende in der Wohnungspolitik läge nach Ansicht des DMB NRW in der Gründung einer landeseigenen Wohnungsgesellschaft. „Statt mit viel Steuergeldern für wenige Jahre Bindungen bei teil-kommunalen Vermietern anzukaufen, hätte man damit eine dauerhafte Möglichkeit, ein Gegengewicht zum unkontrolliert teurer werdenden Wohnungsmarkt zu schaffen – und dies langfristig sogar rentabel“, so Hans-Jochem Witzke, der Landesvorsitzende des DMB NRW. „Wenn sich zu den derzeitigen Marktbedingungen keine Investoren finden lassen, muss das Land diese Aufgabe selbst wahrnehmen und über eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft bezahlbaren Wohnraum schaffen. Das hätte auch den Vorteil, dass die mit Steuermitteln errichteten Wohnungen im Eigentum der Allgemeinheit bleiben. Unsere Forderung nach einer Neuausrichtung ist nicht neu, muss aber jetzt so schnell wie möglich passieren. Wäre die Landesregierung früher bereits diesen Weg gegangen, hätte sie heute einen erheblichen eigenen Bestand an preisgebundenen Wohnungen“, fordert der Landesvorsitzende des Deutschen Mieterbundes.
Der DMB NRW fordert daher, dass der Schwerpunkt der Wohnraumförderung des Landes deutlich stärker auf die Neuschaffung von preisgebundenen Mietwohnungen gelegt werden muss. Die Förderkonditionen, insbesondere für den Mietwohnungsbau, müssen attraktiver gestaltet und entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es ist dringend geboten, dass die Landesregierung die Wohnraumförderung als ein zentrales Instrument für die Sicherung und Herstellung bezahlbaren Wohnens zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit macht.
In NRW hat die Neubauförderung einen absoluten Tiefpunkt erreicht. Um die schlechten Ergebnisse in der Wohnraumförderung der vergangenen Jahre auszugleichen, wäre es im Übrigen notwendig, dass eine Erweiterung des preisgebundenen Wohnungsbestandes in einer Dimension von 400 Wohnungen nahezu wöchentlich stattfinden müsste: Nur 3.993 neugebaute geförderte Mietwohnungen (einschließlich Wohnheimplätzen) wurden in 2022 bewilligt, notwendig wären jährlich rund 25.000, um dem Ablauf von Bindungen entgegenzutreten und mittelfristig wieder eine ausreichende Versorgung zu erlangen. Da das Ankaufsmodell grundsätzlich nur leerstehende oder kurzfristig leer werdende Wohnungen umfassen darf, ist es für die vom Wohnungsmangel besonders betroffenen Kommunen, in denen nahezu kein Leerstand herrscht, ungeeignet.
In besonderen Fällen kann ein Ankauf im Bestand zwar einen Übergangsweg bieten, der schnell zu realisieren ist, allerdings betrifft er immer nur einen kleinen Teil der Wohnungen in einer Kommune und liefert daher keine Lösungen. „Es wird keine einzige neue Wohnung geschaffen. Wenn die Landesregierung auf diese Weise gegen die Wohnkostenbelastung vorgehen möchte, wäre eine generelle Regulierung der Mietpreise, zumindest aber die seit Langem angekündigte und immer noch nicht umgesetzte Ausweitung der Mietpreisbremse, die in Bochum übrigens nicht gilt, der bessere Weg“, so Witzke weiter.
Im Ergebnis wird das in Bochum erfolgte Projekt durch den DMB NRW weniger als effektiver Beitrag im Kampf gegen den Mangel an bezahlbaren Wohnungen gesehen, sondern vorrangig als Subvention des Wohnungsunternehmens. An der VBW Bauen und Wohnen GmbH, die 2016 ‑ 2021 jedes Jahr mehr als 7 Millionen Euro Überschuss erwirtschaftet hat, ist neben den Stadtwerken Bochum eine Gesellschaft des Vonovia-Konzerns als zweitgrößter Anteilseigner beteiligt.