Der Deutsche Mieterbund NRW begrüßt die Zweckentfremdungssatzung für Düsseldorf und fordert weitere Städte auf, gegen Ferienvermietung und Leerstand vorzugehen

Düsseldorf geht gegen Leerstand und Zweckentfremdung vor. Zu diesem Zweck beschloss der Stadtrat nun eine entsprechende Wohnraumschutzsatzung. Um die dauerhafte Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern, ist zukünftig eine Genehmigung der Stadt erforderlich, wenn Wohnungen leer stehen oder über einen längeren Zeitraum als Ferienwohnung vermietet werden. Die Untervermietung während des Urlaubs ist nach dieser Regelung weiter zulässig. Hierzu Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbunds NRW und des Mietervereins Düsseldorf: „Eigentlich sehen wir an dieser Stelle die Landesregierung in der Pflicht. Sie muss durch den Erlass einer landesweiten Verordnung mit umfangreichen Melde- und Registrierungspflichten und mit der Möglichkeit zum Erlass von Bußgeldern für den Fall der Zuwiderhandlung in ganz NRW gegen Airbnb & Co. vorgehen. Solange das nicht der Fall ist, begrüßen wir diesen Schritt der Landeshauptstadt. Dadurch kann verhindert werden, dass Wohnungen nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden, sondern für Ferien- oder Messegäste freibleiben. Dadurch wird die Wohnungsnot auf einem jetzt schon angespannten Wohnungsmarkt weiter verstärkt.“

Jetzt müsse die Stadt Düsseldorf durch den Einsatz von ausreichendem Personal natürlich dafür Sorge tragen, dass die geltenden Regelungen in der Praxis auch tatsächlich eingehalten werden und dafür sorgen, dass für diese im Fall eines Verstoßes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Satzung gilt für freifinanzierte Wohnungen. Bei öffentlich geförderten Wohnungen verbieten das schon die Förderbestimmungen des Landes NRW. Läuft die Bindung aus, gilt das Gleiche wie für freifinanzierte Wohnungen.

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