Deutscher Mieterbund NRW fordert schärfere Regelungen für Ferienvermietung

pixabay.de

„Wir richten uns ausdrücklich nicht gegen die private Vermietung einer Wohnung, die während der Ferienzeit sowieso leer steht“, macht Silke Gottschalk, Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbunds, anlässlich einer heute stattfindenden Anhörung im Landtag zur Zweckentfremdung von Wohnraum deutlich. „Es kann aber nicht sein, dass immer mehr Wohnungen in großen Städten nicht mehr zu Wohnzwecken, sondern gewerblich als Ferienwohnung genutzt werden. Dadurch wird dringend benötigter Wohnraum den Märkten entzogen.“ Mit dem ursprünglichen Gedanken des „Couchsurfings“ habe diese Entwicklung nichts mehr zu tun!

Vor dem Hintergrund steigender Mieten, insbesondere in den großen Städten in NRW, aber zunehmend auch im Umland, setzt die Landesregierung zur Entspannung der Märkte insbesondere auf den Neubau von Wohnraum. Das ist ein Ziel, das auch der Deutsche Mieterbund befürwortet. 

Erheblich einfacher, effektiver und kostengünstiger ist es jedoch, den Wohnraum, der bereits vorhanden ist, auch tatsächlich zu Wohnzwecken zur Verfügung zu stellen. Immer häufiger werden Wohnungen über Online-Wohnungsvermittler wie zum Beispiel Airbnb als Ferienwohnung angeboten und damit dem Wohnungsmarkt entzogen. Gleiches gilt für Wohnraum, der durch Umwandlung in Gewerberaum oder gezielten Leerstand zweckentfremdet wird.

Laut einer Studie der Süddeutschen Zeitung gehen beispielsweise 2,7 Millionen Übernachtungen in der Stadt Düsseldorf jährlich auf das Konto von Airbnb. So wird mittlerweile jede 50. Wohnung in der Landeshauptstadt an Feriengäste dieses Reisportals vermietet. Das sind rund 7.000 Wohnungen.

Wobei nach einem Bericht der Welt der Anteil der gewerblichen Anbieter, die über Ferienplattformen der Sharing Economy Wohnraum anbieten zunimmt, während private Anbieter zurückgehen.

Darüber hinaus zeigt auch die Erfahrung aus der Rechtsberatung in den Mietervereinen, dass diese Art der Vermietung häufig zu Problemen innerhalb der Mieterschaft führt. Dabei häufen sich Beschwerden wegen Lärmbelästigung durch feiernde Feriengäste oder durch ständigen Wechsel der Mieter. Ebenso kann es durch die schwankende Zahl an Bewohnern, die nicht in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden zu Unklarheiten und Rechtsstreitigkeiten kommen.

„Wir gehen davon aus, dass diese Art der Vermietung weiter zunehmen wird. Für Gäste bietet sie eine kostengünstige Alternative zu herkömmlichen Hotels. Auch für Vermieter ist die Ferienvermietung eine lukrative Alternative zur Vermietung zu Wohnzwecken“, so Silke Gottschalk.

Derzeit gilt für Nordrhein-Westfalen eine Satzungsermächtigung, wonach die Kommunen selbst über den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung entscheiden können. Diese Regelung wurde bisher von lediglich vier Kommunen (Bonn, Dortmund, Köln und Münster) umgesetzt. 

Der Deutsche Mieterbund fordert deshalb, zum Schutz von Wohnraum für sämtliche Städte in NRW, eine landesweite Zweckentfremdungsverordnung. Hilfsweise muss die derzeitige Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Zweckentfremdungssatzung auf kommunaler Ebene erhalten bleiben. 

 

Die Stellungnahme des Mieterbundes NRWfinden Sie hier ⇒

Mietervereine NRW

Hier bekommen Sie Recht

Mieterverein-Suche nach Ort
oder Postleitzahl

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Eigene Bilanz errechnen!

Sie möchten Energie sparen? Wir möchten Ihnen dabei helfen.
Checken Sie hier ihren Energieverbrauch und erhalten Sie wertvolle Energiespartipps von CO2online

online-checks

Mieterführerschein

Tipps für die erste eigene Wohnung: Kurze Starthilfe mit den wichtigsten Eckpunkten zum kostenlosen Download