DGB NRW und DMB NRW fordern: Kein Wohnungsverlust wegen Corona

Angesichts des Teil-Lockdowns, der absehbar schwierigen Situation über den Winter sowie den steigenden Zahlen von Anträgen auf Wohngeld fordern der Deutsche Gewerkschaftsbund NRW (DGB NRW) und der Deutsche Mieterbund NRW (DMB NRW) einen neuen Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter.

„Die pandemiebedingten Verbraucher- und Mieterschutzbestimmungen auslaufen zu lassen, war ein Riesenfehler der Bundesregierung“, so Anja Weber, Vorsitzende des DGB NRW. Vom 1. April bis zum 30. Juni dieses Jahrs galt, dass wegen Corona-bedingter Zahlungsrückstände keinem Mieter gekündigt werden durfte. Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des DMB NRW ergänzt: „Gerade jetzt, wo sich die Krise wieder verschärft und der Winter vor der Tür steht, muss die Wohnung für Mieterinnen und Mieter ein sicherer Ort sein.“ Die DGB-NRW Vorsitzende unterstreicht: „Jetzt ist auch die Landesregierung gefordert, alle Kanäle zu nutzen, um eine entsprechende Regelung auf Bundesebene auf den Weg zu bringen. Die Zeit drängt.“

Gewerkschaftsbund und Mieterbund sind sich einig: Die Situation hat sich zwischen dem ersten und dem zweiten Lockdown verschärft. Beim ersten Mal war es für viele Mieterinnen und Mieter noch möglich, ihre Miete zu bezahlen, indem sie andere Ausgaben eingeschränkt und/oder Rücklagen eingesetzt haben. Nun allerdings fürchten ein Viertel aller Deutschen laut einer Umfrage Zahlungsschwierigkeiten durch die Corona-Krise. Rund drei Viertel der betroffenen Haushalte fehlten bis zu 30 Prozent ihres regulären Einkommens. „Es braucht ein klares Signal“, so Hans-Jochem Witzke, „dass für Mieterinnen und Mieter ihr Zuhause weiter sicher ist. Wenn alle möglichst zu Hause bleiben sollen, darf es hier keine Ängste geben.“ Anja Weber bekräftigt: „Deshalb ist es aus Sicht von DGB und DMB notwendig, dass das Kündigungsmoratorium wieder aufgenommen wird.“ Zunächst einmal begrenzt bis zum 30. Juni nächsten Jahres. Danach solle sich laut DMB NRW und DGB NRW die Regelung solange verlängern, bis sich die Situation langfristig deutlich entspannt.

Außerdem dürften auflaufende Mietschulden nicht verzinst werden, wie es in der vorherigen Regelung vorgesehen war, fordert Witzke:„ Wenn eine Zahlung der ausstehenden Mietschulden bis Ende 2022 nicht zumutbar ist, sind Zuschüsse für Mieterinnen und Mieter angezeigt. Damit bleiben auch die Vermieter nicht auf ihren Mietschulden sitzen.“ Mit der Forderung nach einem Leistungsverweigerungsrecht für Dauerschuldner soll laut Gewerkschaftsbund und Mieterbund darüber hinaus sichergestellt werden, dass Mieterinnen und Mieter in der Pandemie weiterhin mit Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation versorgt werden. Zwangsräumungen aufgrund von Mietschulden sollten für die Dauer der Pandemie ausgesetzt werden.

 

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