Eckpunkte für eine Neufassung der Mieterschutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Mieterschutzverordnung – MietSchVO NRW)

Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes NRW e.V. zur Anhörung der Verbände

Am 7. Januar 2025 übersandte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) den Entwurf einer neuen Mieterschutzverordnung nebst Begründung und einem zugrunde liegenden Gutachten der RegioKontext GmbH, Berlin mit dem Titel „Gutachten zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt gemäß §§ 556d, 558, 577a BGB als Grundlage einer Rechtsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen“.

Hierzu wurde mit Frist zum 20. Januar 2025 die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt. Der Deutsche Mieterbund NRW e.V. (DMB NRW) nimmt die Möglichkeit im Folgenden wahr und kommentiert neben den Eckpunkten das den Eckpunkten zugrunde liegende Gutachten der RegioKontext GmbH.

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Kontakt zur Landesgeschäftsstelle

Deutscher Mieterbund
Nordrhein-Westfalen e.V.

Kreuzstraße 60
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211/586009-0
mieter@dmb-nrw.de 

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