Ein schwarzer Tag für Millionen von Mieterinnen und Mietern in NRW: Neue Mieterschutz-Beseitigungsverordnung tritt heute in Kraft

Im Schatten von Corona streicht die Landesregierung NRW das Mietrecht zusammen: Statt bisher bis zu 6,4 Millionen Einwohner sind demnächst nur noch 2,9 Millionen Menschen im Geltungsbereich der neuen Mieterschutz-Verordnung NRW. Von ehemals 59 Gemeinden bleiben nur noch 18 Städte übrig. Ostwestfalen mit Bielefeld und Paderborn kommt nicht mehr vor. So wenig wie Aachen, Brühl, Leverkusen oder die Städte in der Region Düsseldorf. Das gesamte Ruhrgebiet, eine einzige Fehlanzeige! „Wo sind Dortmund, Bochum, Essen und Mülheim a.d.R., die im letzten Jahr noch neu unter die KappungsgrenzenVO fielen?“ fragt sich Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbund NRW.

„Diesen Kahlschlag im Mietrecht dann auch noch „Mieterschutz“-Verordnung zu nennen, ist dreist!“, so Hans-Jochem Witzke weiter.

Die Landesregierung soll ihre Hausaufgaben machen!

Aufgabe der Landesregierung wäre es, bezahlbare Mieten zu sichern und sich um den dringend benötigten Neubau von preiswerten Wohnungen zu kümmern. Stattdessen wurden in NRW im dritten Jahr in Folge mit immer mehr Mitteln immer weniger Mietwohnungen gefördert.

Bürger- und Beteiligungsrechte sind eingeschränkt, Menschen und Medien starren auf Corona wie das Kaninchen auf die Schlange. Diese Gelegenheit nutzt die Landesregierung, in Person der Fachministerin, um weitgehend unbemerkt Hand an die Rechte von Millionen Mieterinnen und Mieter in unserem Lande zu legen. U.a. wird die Mietpreisbremse ausgebremst.

Die neue sog. Mieterschutz-Verordnung ersetzt ab 1. Juli 2020 drei bislang geltende Verordnungen. Die vierte, die Umwandlungsverordnung, ist bereits am 27. März dieses Jahres sang-, klang- und ersatzlos untergegangen.

Was regelt die Verordnung?

Die neue Verordnung bestimmt 18 Gemeinden, in denen künftig folgender Sonderschutz für Mieterinnen und Mieter bestehen wird:

  • Die geforderte Miete darf bei Anmietung einer Wohnung max. 10 % über der ortsüblichen Miete liegen. (Mietpreisbremse)
  • Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen dürfen innerhalb von drei Jahren nur 15 % betragen. Ohne Verordnung wären es 20 %. (Kappungsgrenze)
  • Nach Umwandlung darf der neue Eigentümer den Mietvertrag erst nach Ablauf von 5 Jahren wegen Eigenbedarfs kündigen. (Kündigungssperrfrist)

Wo soll die neue Verordnung gelten?

In:

  • Siegburg
  • Bonn
  • Düsseldorf
  • Köln
  • Münster
  • Bad Honnef
  • Alfter
  • Bornheim
  • Bergisch Gladbach
  • Rösrath
  • Wesseling
  • Hennef (Sieg)
  • Niederkassel
  • Wachtberg
  • Pulheim
  • Königswinter
  • Leichlingen (Rheinland)
  • Telgte

Diese Gemeinden haben zusammengerechnet ca. 2,9 Mio. Einwohner.

Wo sind Dortmund, Essen und Mülheim, die im letzten Jahr noch neu unter die KappungsgrenzenVO fielen? Wo sind Aachen, Bielefeld und Paderborn? Wo Neuss, Ratingen und Leverkusen? Auch dort sind die Märkte angespannt und dürften es lange bleiben.

Was ist an der Verordnung problematisch?

Die neue Verordnung ersetzt drei bestehende Verordnungen. Diese gelten bislang in deutlich mehr Gemeinden.

  • Die Mietpreisbremse gilt bislang in 22 Gemeinde mit ca. 4,1 Mio. Einwohnern.
  • Die abgesenkte „Kappungsgrenze“ und
  • der erweiterte Kündigungsschutz („Kündigungssperrfrist“) gelten in jeweils 37 Gemeinden. Umfasst sind hier ca. 6,4 Mio. bzw. 4,5 Mio. Einwohner.
  • Die „Umwandlungsverordnung“ wurde bereits im März ersatzlos gestrichen.

Der Schutz vor Verdrängung (Kündigungssperrfrist) wird zudem in den Großstädten Köln, Düsseldorf, Bonn und Münster von 8 auf 5 Jahre abgesenkt.

Welche Rechte gehen in welcher Stadt verloren?

Tabelle: Diese Schutzregelungen gehen in den Gemeinden verloren
 

Gemeinde

Mietpreisbremse

Kündigungssperrfrist

Kappungsgrenze

Aachen

X

X

X

Langenfeld (Rheinland)

X

X

X

Leverkusen

X

X

X

Monheim am Rhein

X

X

X

Paderborn

X

X

X

Ratingen

X

X

X

Bielefeld

X

 

X

Brühl

X

 

X

Erkrath

X

 

X

Frechen

X

 

X

Hürth

X

 

X

Kleve

X

 

X

Meerbusch

X

 

X

Neuss

X

 

X

Sankt Augustin

X

 

X

Troisdorf

X

 

X

Dortmund

 

X

X

Mettmann

 

X

X

Bocholt

X

 

 

Hilden

 

 

X

Kerpen

 

 

X

Overath

 

 

X

Bochum

 

 

X

Essen

 

 

X

Mülheim a.d. Ruhr

 

 

X

Solingen

 

 

X

Bottrop

 

X

 

Emmerich am Rhein

 

X

 

Ostbevern

 

X

 

Waltrop

 

X

 

Bedburg-Hau

 

X

 

Drensteinfurt

 

X

 

Hattingen

 

X

 

Herzogenrath

 

X

 

Kerken

 

X

 

Kranenburg

 

X

 

Leopoldshöhe

 

X

 

Lindlar

 

X

 

Neunkirchen-Seelscheid

 

X

 

Niederkrüchten

 

X

 

Rheinbach

 

X

 

Roetgen

 

X

 

Weilerswist

 

X

 

Willich

 

X

 

Würselen

 

X

 

Der Kurs der Landesregierung setzt sich fort

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Landesregierung die Schutzregelungen der Kappungsgrenzen-Verordnung auf einen kleineren Kreis an Gemeinden reduziert: von ehemals 59 auf nur noch 37. Insgesamt 1,3 Millionen Einwohnern haben schon damals beim Mietrecht eingebüßt.

Mehr statt weniger Mieterschutz tut not!

Angesichts der Tatsache, dass es in immer mehr Städten und Gemeinden zunehmend schwieriger geworden ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist das Vorgehen der Landesregierung völlig unverständlich. Die Wohnungsmärkte sind in großen Teilen Nordrhein-Westfalens angespannt, das gilt v.a. für preisgünstige und mittelpreisige Wohnungen.

Solange sich die Situation nicht erheblich verbessert hat, müssen Mieterinnen und Mieter vor starken Mietsteigerungen und Verdrängung aus ihren angestammten Wohnungen geschützt werden.

 

Info-Box

Die Stellungnahme und die fundamentale Kritik des Deutschen Mieterbundes NRW zum VO-Entwurf finden Sie hier

https://www.mieterbund-nrw.de/fileadmin/user_upload/redaktion/Standpunkte.2020/Stellungnahme_MieterschutzVO_2020_DMB_NRW.pdf

 

Die kritische Stellungnahme des Verbändebündnisses Wir wollen wohnen! zum dem dem VO-Entwurf zugrunde gelegten Gutachten der empirica-AG finden Sie hier:

https://www.wir-wollen-wohnen-nrw.de/aktuelles/stellungnahme-mantelgutachten-der-empirica-ag

Das Mantelgutachten der empirica-AG finden Sie hier:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-3210.pdf

 

Pressekontakt:

Hans-Jochem Witzke (1. Vorsitzender)

Deutscher Mieterbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Kreuzstraße 60 | 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 586009-0 | Fax: 0211/ 586009-29 | Mobil: 0173/ 5384431
hans-jochem.witzke@dmb-nrw.de | www.dmb-nrw.de

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